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EU-Geld nur bei selbstbewirtschafteten Weiden

Künftig soll es in Italien nicht mehr möglich sein, große Weideflächen mit dem Ziel zu pachten, EU-Förderungen zu erhalten, ohne das Grünland tatsächlich zu bewirtschaften. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Latium, auf das die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hingewiesen hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Künftig soll es in Italien nicht mehr möglich sein, große Weideflächen mit dem Ziel zu pachten, EU-Förderungen zu erhalten, ohne das Grünland tatsächlich zu bewirtschaften. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Latium, auf das die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hingewiesen hat.


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Bereits vor Jahren hätten provinzfremde italienische Bauern große Almen in den Regionen Abruzzen, Marken, Trentino und Südtirol mit einer bestimmten Hektarzahl gesucht, um dafür große EU-Prämien zu kassieren, erklärte die Regionalregierung. Auch in Südtirol seien dazu Interessentschaftsalmen gesucht und dafür eine Pacht entrichtet worden, allein zu dem Zweck, die Beitragszahlungen weiterhin zu erhalten. Für Almbesitzer sei diese Praxis durchaus lukrativ gewesen.


Die italienische EU-Zahlstelle Agea hatte den Angaben zufolge bereits zum 1. Januar 2014 einen Erlass veröffentlicht, um dem „Spekulationsphänomen“ Einhalt zu gebieten. Danach sollten keine Prämien mehr für Weideflächen bezahlt werden, wenn nur fremde Tiere aufgetrieben werden. Verschiedene betroffene Firmen hatten jedoch eine Eingabe beim Verwaltungsgericht eingereicht, so dass die Praxis auch während des ganzen vergangenen Jahres noch möglich war.


Nun hat das Verwaltungsgericht Latium ein endgültiges Urteil gesprochen, in dem es der Agea Recht gibt. Der Antragsteller muss somit nicht mehr nur über die Fläche verfügen, sondern sie auch bewirtschaften. Der Südtiroler Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler begrüßte das Urteil. Die bisherige Praxis habe zwar Einiges an Pachtzins eingebracht, aber gleichzeitig eine falsche Botschaft vermittelt.

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