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EU-Gesundheitskommissar verteidigt Glyphosat-Zulassung

Der EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hat das Vorhaben der Kommission Glyphosat erneut für zehn Jahre zuzulassen verteidigt. In dieser Woche stand er Rede und Antwort im Europaparlament. Derweil haben die Gegner von Glyphosat eine Million Stimmen für ein Verbot gesammelt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hat das Vorhaben der Kommission Glyphosat erneut für zehn Jahre zuzulassen verteidigt. In dieser Woche stand er Rede und Antwort im Europaparlament. Derweil haben die Gegner von Glyphosat eine Million Stimmen für ein Verbot gesammelt.


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EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hat die geplante Neuzulassung für Glyphosat verteidigt. Weltweit seien 27 Agenturen übereinstimmend zu dem Schluss gekommen, das Mittel sei nicht krebserregend, betonte er in dieser Woche vor dem Europaparlament in Straßburg. Es gebe eine "Konvergenz der wissenschaftlichen Meinungen". Daran müsse sich die Kommission halten und die Zulassung des Mittels verlängern.


Angesichts der Sorgen in der Bevölkerung solle die Zulassung jedoch auf zehn Jahre beschränkt werden, sagte der Kommissar laut Medienangaben. Im Übrigen könnten die einzelnen EU-Staaten nationale Verbote erlassen - etwa für die Verwendung auf Spielplätzen oder in Parks, so Andriukaitis.


EU muss Verbotsinitiative prüfen


Derweil verbuchen die Gegner von Glyphosat einen Teilerfolg. Eine europäische Bürgerinitiative hat eine Million Stimmen für ein Verbot gesammelt, wie verschiedene Unterstützer der Initiative am Donnerstag mitteilten. Damit dürfen die Aktivisten ihr Anliegen auf Verbot im EU-Parlament vortragen und die Europäische Kommission zu einer Stellungnahme auffordern.


Seit Ende Februar haben die Initiatoren in mindestens 7 der 28 Mitgliedstaaten Unterschriften gegen Glyphosat gesammelt. Mit 270.000 Unterschriften kam die meiste Unterstützung nach Angaben von Campact aus Deutschland.


Die EU-Kommission muss die Initiative nun innerhalb von drei Monaten prüfen. Die Behörde ist aber nicht verpflichtet, einen Rechtsakt vorzuschlagen.

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