EU hält an hohen Pflanzenschutzmittelstandards fest
Mercosur-Staaten, Australien, Kanada und USA rütteln an hohen europäischen Pflanzenschutzmittel-Standards. Sie prangern vor der WTO die EU-Regeln als Wettbewerbshindernis an
Lesezeit: 2 Minuten
Der geltende Rechtsrahmen für Pflanzenschutzmittel und die Standards für Lebensmittelsicherheit in der EU sind nicht verhandelbar. Insbesondere bei den Verhandlungen um Handelsabkommen mit Australien, Kanada und den Mercosur-Staaten werde die EU-Kommission keine negativen Auswirkungen auf EU-Lebensmittelsicherheitsstandards zulassen. Dies bekräftigte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis am Montag in Brüssel.
Auf eine entsprechende Anfrage des belgischen EU-Abgeordneten aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Pascal Arimont unterstrich Andriukaitis, dass einer der wichtigsten Grundsätze darin bestehe, dass Lebensmittel unabhängig von ihrer Herkunft - aus der EU oder von außerhalb - sicher sein müssten.
„Die regelmäßige Überprüfung der in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe und der in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Rückstandshöchstgehalte (RHG) umfasst eine gründliche, wissenschaftlich fundierte Gefahren- und Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten“, so Andriukaitis.
Die Beschlüsse der Kommission zur Festlegung von RHG für Pestizide gewährleisteten ein hohes Verbraucherschutzniveau und basierten auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Anlass der Frage des Europaabgeordneten Arimont war die Beschwerde von verschiedenen südamerikanischen Staaten - darunter auch die Mercosur-Staaten, die vor der Welthandelsorganisation (WTO) kritisiert hatten, dass der in der EU geltende Rechtsrahmen für Pflanzenschutzmittel und der gefahrenbasierte Ansatz in der Risikobewertung „unnötig und unangemessen den internationalen Handel einschränken“ würden.
Mercosur-Staaten krtisieren EU-Pflanzenschutzregeln als Handelshemmnis
Anfang Juli hatten Australien, Brasilien, Kanada, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Malaysia, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay und die USA die umwelt‐ und gesundheitspolitischen Bestimmungen (sog. SPS‐ und TBT-Bestimmungen) der EU beim Rat für Warenverkehr der Welthandelsorganisation WTO dahingehend angeprangert.
Andriukaitis tritt in der Antwort an Arimont den vorgetragenen Bedenken der Drittstaaten entschieden entgegen: „Die EU-Kommission versichert dem Herrn Abgeordneten, dass sie an der bisherigen Praxis festhält und dass die Aushandlung von Handelsabkommen keine negativen Auswirkungen auf die EU-Lebensmittelsicherheitsstandards haben wird“.
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Der geltende Rechtsrahmen für Pflanzenschutzmittel und die Standards für Lebensmittelsicherheit in der EU sind nicht verhandelbar. Insbesondere bei den Verhandlungen um Handelsabkommen mit Australien, Kanada und den Mercosur-Staaten werde die EU-Kommission keine negativen Auswirkungen auf EU-Lebensmittelsicherheitsstandards zulassen. Dies bekräftigte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis am Montag in Brüssel.
Auf eine entsprechende Anfrage des belgischen EU-Abgeordneten aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Pascal Arimont unterstrich Andriukaitis, dass einer der wichtigsten Grundsätze darin bestehe, dass Lebensmittel unabhängig von ihrer Herkunft - aus der EU oder von außerhalb - sicher sein müssten.
„Die regelmäßige Überprüfung der in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe und der in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Rückstandshöchstgehalte (RHG) umfasst eine gründliche, wissenschaftlich fundierte Gefahren- und Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten“, so Andriukaitis.
Die Beschlüsse der Kommission zur Festlegung von RHG für Pestizide gewährleisteten ein hohes Verbraucherschutzniveau und basierten auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Anlass der Frage des Europaabgeordneten Arimont war die Beschwerde von verschiedenen südamerikanischen Staaten - darunter auch die Mercosur-Staaten, die vor der Welthandelsorganisation (WTO) kritisiert hatten, dass der in der EU geltende Rechtsrahmen für Pflanzenschutzmittel und der gefahrenbasierte Ansatz in der Risikobewertung „unnötig und unangemessen den internationalen Handel einschränken“ würden.
Mercosur-Staaten krtisieren EU-Pflanzenschutzregeln als Handelshemmnis
Anfang Juli hatten Australien, Brasilien, Kanada, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Malaysia, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay und die USA die umwelt‐ und gesundheitspolitischen Bestimmungen (sog. SPS‐ und TBT-Bestimmungen) der EU beim Rat für Warenverkehr der Welthandelsorganisation WTO dahingehend angeprangert.
Andriukaitis tritt in der Antwort an Arimont den vorgetragenen Bedenken der Drittstaaten entschieden entgegen: „Die EU-Kommission versichert dem Herrn Abgeordneten, dass sie an der bisherigen Praxis festhält und dass die Aushandlung von Handelsabkommen keine negativen Auswirkungen auf die EU-Lebensmittelsicherheitsstandards haben wird“.