Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Verstoß gegen EU-Richtlinie

EU-Klage gegen Deutschland: Zu wenig Naturschutz auf Mähwiesen

Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof. Die Bundesrepublik tue zu wenig für ausreichenden Umweltschutz in Naturschutzgebieten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission wird Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) verklagen, da die Bundesrepublik blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend schütze und damit den Anforderungen der EU-Habitat-Richtlinie nicht nachkommt. Das machte die Brüsseler Behörde am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt.

Mähwiesen im Flachland und auf dem Berg in schlechtem Zustand

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Flachland- und Berg-Mähwiesen weisen in Deutschland einen ungünstigen Erhaltungszustand auf, so die Kommission in ihrer Stellungnahme. Die beiden Lebensraumtypen seien von Bedeutung für Bestäubungsinsekten, Bienen und Schmetterlinge, und im Rahmen des Natura-2000-Netzes geschützt.

Schuld daran: „Nicht nachhaltige Agrarpraktiken“

Seit Juli 2019 übermittelte die Kommission den deutschen Behörden ein Aufforderungsschreiben und eine begründete Stellungnahme. Der Tenor: Die betreffenden Ökosysteme hätten sich in den letzten Jahren in verschiedenen geschützten Gebieten erheblich verkleinert oder seien gänzlich verschwunden. Der Grund laut der Kommission: „vor allem nicht nachhaltige Agrarpraktiken“.

BMU: Länder stellen Schutz sicher

Daszuständige Bundesumweltministerium (BMU) weist die Vorwürfe der EU-Kommission zurück. "Anders als die EU-Kommission annimmt, stellen die Bundesländer den Schutz von Mähwiesen nicht nur durch Ordnungsrecht über Schutzgebietsausweisungen sicher, sondern in erheblichem Umfang auch durch Vertragsnaturschutz," sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber top agrar. Im Übrigen seien die Bundesländer für den Schutz der Gebiete, der Bund fungiere als Bindeglied zwischen Bundesländern und EU-Kommission.

Das BMU erwartet die Klageschrift in den nächsten Wochen. Anders als beim EUGH-Verfahren zur Düngeverordnung seien finanzielle Sanktionen nicht Teil des EUGH-Verfahrens, so der BMU-Sprecher.

NABU: Naturschutz endlich ernst nehmen!

Der NABU begrüßt die EU-Klage. In den deutschen FFH-Gebieten seien rund 18.000 ha Mähwiese verschwunden. Schuld daran sei die intensive Nutzung, die Umwandlung von Grünland in Acker, Überdüngung und Pestizideinsatz, so der NABU. Der NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger sieht in dem Urteil einen Auftrag an die neue Bundesregierung: „Die neue Bundesregierung muss endlich einen Aktionsplan Schutzgebiete aufsetzen, damit der Bund zusammen mit den Ländern das Management der Schutzgebiete verbessern und EU-Recht konsequent umsetzen kann.”

Mit der Habitat-Richtlinie verpflichtet die EU ihre Mitgliedstaaten, wichtige Lebensräume und Arten zu schützen und deren Erhaltungszustand wiederherzustellen. So versucht die EU die Verschlechterung der Lebensräume von Arten in Natura-2000-Gebieten vermeiden.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.