Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

News

EU-Kommission erwägt Verbot von Neonicotinoiden

Die EU-Kommission wollte eigentlich im November 2017 erneut über das bestehende Moratorium für neonikotinoide Beizen abstimmen lassen. Laut einem Pressebericht gibt es in der Kommission nun Überlegungen für ein Verbot von Neonicotinoiden auf dem Acker. Die Grünen rufen Agrarminister Schmidt zur Unterstützung auf.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission wollte eigentlich im November 2017 erneut über das bestehende Moratorium für neonikotinoide Beizen abstimmen lassen. Laut einem Pressebericht gibt es in der Kommission nun Überlegungen für ein Verbot von Neonicotinoiden auf dem Acker. Die Grünen rufen Agrarminister Schmidt zur Unterstützung auf.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Europäische Kommission überlegt ein Verbot für neonicotinoide Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln in der EU einzuführen. Das berichtet die britische Zeitung Guardian mit Verweis auf vertraulich eingestufte EU-Dokumente, die ihr zugespielt worden seien. Danach sollen die drei neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam betroffen sein.


Laut Guardian beruht der jüngste Kommissionsvorschlag für ein Verbot der Pflanzenschutzmittel auf einer aktuellen Stellungnahme der europäischen Lebens- und Futtermittelbehörde Efsa, deren Ergebnisse mit anderen unabhängigen wissenschaftlichen Einschätzungen über die mit Neonicotinoiden verbundenen Gefahren übereinstimmten. Danach soll nur noch in Gewächshäusern der Einsatz dieser neonicotinoiden Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln gestattet bleiben. Laut Guardian könnte ein Verbot noch in diesem Jahr in Kraft treten, wenn der Kommissionsvorschlag von einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten in ihrer Sitzung am 17. Und 18. Mai genehmigt wird. Ist das der Fall, dürften die Produkte Clothianidin und Imidacloprid von Bayer sowie Thiamethoxam von Syngenta nur noch in Gewächshäusern verwendet werden.


Bereits im Jahr 2013 hatte die EU die Verwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zunächst zeitlich begrenzt und für die Anwendung als Beize ausgeschlossen. Die Efsa sollte nun die Auswirkungen dieses Moratoriums prüfen und eine Neubewertung der Risiken der neonicotinoidhaltigen Insektizide beim Einsatz zur Saatgutbehandlung und als Granulat vornehmen. Die Vorlage sollte es bis zum Sommer geben und die EU-Kommission wollte in der Folge im November über das weitere Verfahren bei den Neonicotinoiden abstimmen lassen.


Die beiden Agrarpolitiker der Grünen, Harald Ebner aus dem Bundestag und Martin Häusling aus dem Europäischen Parlament äußerten sich erfreut über die im Guardian veröffentlichten möglichen Kommissionspläne. „Es ist ein Meilenstein für den Bienenschutz, wenn die EU-Kommission tatsächlich ein vollständiges Verbot der Neonikotinoide vorschlägt“, schreiben sie in einer Presseerklärung. Angesichts des anhaltenden Insektensterbens müsse die Kommission die Notbremse ziehen, so Ebner und Häusling weiter. Bundesagrarminister Christian Schmidt forderten sie auf, seine Bienen-PR-Aktionen gegen echte Unterstützung einzutauschen und jetzt zusammen mit Frankreich ein solch umfassendes Verbot auf EU-Ebene zu unterstützen und durchzusetzen. Frankreich hatte 2016 beschlossen, Neonicotinoide national ab 2018 zu verbieten. In Deutschland gilt das Verbot von neonicotinoiden Saatgutbeizen für Raps und Getreide, so wie es das EU-Moratorium vorsieht. Als Insektizide in der Vegetationsperiode sind sie aber noch erlaubt.


Häusling und Ebner gehen indes mit ihren Forderungen noch weiter. Alle neonicotinoiden Wirkstoffe, die bislang nicht von Beschränkungen erfasst sind, insbesondere Thiacloprid und Acetamiprid müssten vom Markt, teilten sie mit. Die bisherigen Teilverbote für vier Wirkstoffe würden dem Gefahrenpotential dieser Wirkstoffgruppe nicht gerecht und hätten in Deutschland nicht zu einer verringerten Gesamteinsatzmenge der Neonikotinoide geführt, argumentieren sie.


„Auch neuere Wirkstoffe wie Cyantraniliprol, Flupyradifuron und Sulfoxaflor verfügen über den gleichen Wirkmechanismus. Laut der EU-Risikobewertungsbehörde Efsa können auch für diese Substanzen Risiken für Bestäuber und andere Gliederfüßer nicht ausgeschlossen werden“, so die beiden Grünen Politiker weiter. Aus ihrer Sicht ist ein Verbot für Neonicotinoide eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips. Dies sei auch im Interesse der Landwirtschaft selbst, die auf Bestäuber und andere Nützlinge wie die gefährdeten Schlupfwespenarten angewiesen ist.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.