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EU-Kommission genehmigt elf weitere genetisch veränderte Maissorten

Die EU-Kommission hat die Verwendung von elf weiteren Sorten genetisch veränderten Mais zur Nutzung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen. Die Genehmigung gilt für zehn Jahre und nicht für den Anbau. Die Verhandlungen zum Opt-out treten auf der Stelle.

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Die EU-Kommission hat die Verwendung von elf weiteren Sorten genetisch veränderten Mais zur Nutzung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen. Die Genehmigung gilt für zehn Jahre und nicht für den Anbau. Die Verhandlungen zum Opt-out treten auf der Stelle.


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Die EU-Kommission hat erneut allein über die Zulassung der GV-Maissorten entschieden, da es seitens der Mitgliedstaaten keine Stellungnahme gab, also weder eine ausreichende Mehrheit für oder gegen die Zulassung. Die Genehmigung gilt für insgesamt zehn Jahre. Der Anbau von genetisch modifiziertem Mais ist hierbei explizit ausgenommen. Alle mit den neuen genetisch veränderten Organismen (GVO) zusammenhängenden Produkte unterliegen den Regeln der EU zur Kennzeichnungspflicht und zur Nachverfolgung auf dem Markt, teilt die EU-Kommission weiter mit.


Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission mehr Flexibilität im Zulassungsverfahren vorgeschlagen. Sie will den Mitgliedstaaten das Recht einräumen, die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebens- und Futtermitteln, die EU-Ebene zugelassen sind, auf ihrem Gebiet einzuschränken oder ganz zu verbieten (Opt-out-Maßnahmen). Die Diskussionen mit den Mitgliedstaaten dazu dauern jedoch noch an. Auf entsprechende Opt-Out Regeln, die die Kommission hinsichtlich des Anbaus von GVO vorgeschlagen hatte, haben sich die Mitgliedstaaten bereits geeinigt.


In Deutschland tritt die Umsetzung der Opt-out Richtlinie aber auf der Stelle. So will das SPD-geführte Bundesumweltministerium (BMUB) ein Anbauverbot bundesweit einheitlich verankern. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hingegen will die Länder an einem möglichen Anbauverbot beteiligen. Er spricht von einer „gemeinsamen Verantwortung“, die Bund und Länder hinsichtlich der Aussprache von Anbauverboten für GV-Pflanzen hätten. Formell beschreiben es die Agrar- und Umweltpolitiker als unterschiedliche Auffassungen beim Ermessensraum, wobei Schmidt die „kann-Regelung“ und Hendricks die „soll-Regelung“ favorisiert.

 

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