Die EU-Kommission hat den Antrag Belgiens auf Ausgleichszahlungen für belgische Eierproduzenten, die unter dem Fipronil-Skandal Verluste erlitten haben, am Dienstag befürwortet. Damit wurde der Antrag der belgischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (AFSCA) auf Auszahlung von 21,8 Millionen Euro an Geflügelbetriebe, die durch die Vernichtung von Millionen Eiern, die mit dem in der Tiermast unerlaubten Desinfektionsmittel Fipronil verseuchten Eier Verluste erlitten haben, positiv beschieden.
Die Fipronil-Hilfen können bis zum 30. April 2018 ausgezahlt warden. Darüber hinaus genehmigte die Brüssele Behörde ebenso eine Ausgleichszahlung von 350.000 Euro an die belgische Region Wallonien für durch das Management während der Fipronil-Krise entstandenen Kosten.
So erhalten Geflügelbetriebe deren Eier in den ersten zwölf Wochen nach Bekanntwerden der Fipronilkrise im Sommer diesen Jahres vernichtet wurden und für Legehennen, die gekeult wurden zu 100 Prozent Ersatzzahlungen. Ebenso werden Kosten für die Dekontamination von Ställen vollständig ersetzt. Für Betriebsbedingte Ausfälle können Erstattungen von bis zu 50 Prozent beantragt werden.