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EU-Kommission gibt Hinweise zur Bewässerung mit Brauchwasser

Der EU-Umweltkommissar sieht in der Beregnung mit Brauchwasser eine Maßnahme, um knappe Süßwasserressourcen zu schützen. Die Landwirtschaft solle stärker auf Brauchwasser setzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten Hinweise zur besseren Nutzung von Brauchwasser an die Hand gegeben. Vor dem Hintergrund zunehmender Hitze- und Dürreperioden soll das in der vergangenen Woche veröffentlichte Leitlinienpaket Hilfestellung leisten.

Brauchwassernutzung „wichtiges Instrument“

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Da mehrere Mitgliedstaaten zunehmend unter Dürreperioden litten, könne die Wiederverwendung von Wasser aus kommunalen Kläranlagen zu einem wichtigen Instrument werden, heißt es in dem Leitlinienpaket. Gemäß den Leitlinien braucht solches Wasser für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, auf denen roh zu verzehrende Nahrungspflanzen für den menschlichen Verzehr angebaut werden, unter Umständen keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät jedoch vor allem im Hinblick auf krankmachende Viren und Parasiten davon ab. Über die Beregnung mit Brauchwasser könnten diese auf oder in die Pflanzen gelangen können.

Risiko für Anwender

Je nachdem, wie weit der essbare Teil der Pflanze vom Boden entfernt sei, würden aber unterschiedliche Klassifizierungen greifen. Jedoch ist laut EU-Kommission das Expositionsrisiko der Landwirte und anderer Arbeiter gegenüber dem Brauchwasser durch alternative Bewässerungsmethoden oder entsprechende Pufferzonen zu reduzieren. Wichtig sei auch, Hygieneprotokolle zusätzlich zu bereits existierenden Vorschriften zu etablieren.

Druck auf Gewässer reduzieren

Die Brüsseler Beamten betonen, dass der Druck auf die Gewässer verringert werden müsse. In der stärkeren Nutzung von Brauchwasser sieht die Kommission eine wichtige Anpassung an den Klimawandel. Das Ziel der EU-Kommission sei es, eine sichere Wiederverwendung der Abwässer zu gewährleisten und zugleich die Entnahme aus Oberflächengewässern und Grundwasser zu begrenzen.

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