Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

EU-Kommission selbstkritisch: „Wir wollen den Landwirten das Leben nicht schwerer machen“

Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments (EP) pflegte am Montagabend mit dem Europäischen Rechnungshof (EuRH) zu dem im November 2017 veröffentlichten Sonderbericht über die „Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums“ einen konstruktiven, intensiven Meinungsaustausch.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments (EP) pflegte am Montagabend mit dem Europäischen Rechnungshof (EuRH) zu dem im November 2017 veröffentlichten  Sonderbericht über die „Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums“ einen konstruktiven, intensiven Meinungsaustausch.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zur Halbzeitbilanz der laufenden Finanzperiode (2014-2020) bestand Konsens zwischen den EP-Haushältern und der EU-Kommission, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bei diesem zentralen Programm der zweiten Säule für die Landwirte und Steuerzahler gleichermaßen verständlicher und praktikabel gemacht werden muss. Die Komplexität der derzeitigen Programmstruktur führe dazu, dass die Abrufquoten vor allem in den bedürftigsten Kohäsionsländern wie Polen oder Rumänien und Spanien im vierten Programmjahr noch unter 14 Prozent liegen.


Die österreichische EP-Berichterstatterin, Karin Kadenbach forderte für die GAP nach 2020 daher klare Indikatoren, konkretere Zielsetzungen und für die Landwirtschaft vereinfachte und verständliche Spielregeln. Der Vertreter der EU-Kommission gelobte Besserung und nahm sich die Empfehlungen der Luxemburger Gutachter des Rechnungshofes zu Herzen und übte Selbstkritik. Dass in der laufenden Finanzierungsperiode 34 Monate vom Kommissionsvorschlag bis zur Programmaufnahme verstrichen seien, stellten drei verlorene Jahre dar. „Das Ergebnis stellt sich für den Landwirt als zu komplex und unverständlich dar“, fasste der EuRH-Berichtsautor fest.


„Die Kommission muss für die Kontinuität der Investitionen sorgen, die gegenwärtig im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik getätigt werden. Denn diese stellen ein wesentliches Finanzierungsinstrument für die Förderung von Wirtschaftswachstum, der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen und der Beschäftigung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten sowie für die Sicherstellung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung dar“, unterstrich die EP-Berichterstatterin. 


Die Europäische Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) ist ein beredtes Beispiel für das „Brüsseler Babylon Syndrom“. Die Vorgaben der EU-Kommission, verwässert durch das Mitentscheidungsverfahren der Europäischen Parlaments und Korrekturen des Ministerrates stießen bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten auf regionaler und lokaler Ebene auf Unverständnis und kämen den betroffenen Landwirten oft spanisch vor, so die Kritik.

 

Die EU-Kommission hat im laufenden Haushaltsplan für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2014-2020 Ausgaben in Höhe von fast 100 Milliarden Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt. Die Erwartung und Hoffnung, eine stärkere Konzentration auf Ergebnisse zu erreichen, hat sich in den ersten vier Jahren der Programmlaufzeit bisher nicht erfüllt, konstatiert der EuRH. Der Rechnungshof stellt fest, dass die genehmigten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zu lang und komplex sind und Mängel aufweisen und dadurch eine Konzentration auf Leistung und Ergebnisse erschweren.

 

Programm in Baden-Württemberg hat mehr als 700 Seiten


"Bei der Planung für einen neuen Zeitraum stellt sich immer das Problem, dass damit begonnen wird, bevor adäquate relevante Daten aus den vorangegangenen Zeiträumen zur Verfügung stehen", sagte Janusz Wojciechowski, bei der Erläuterung des Berichts diesen Montag im Europäischen Parlament. "Wir haben festgestellt, dass die Programmplanungsdokumente zu komplex und zu umfangreich sind, gleichzeitig aber die erwarteten Ergebnisse nicht in ausreichendem Maße im Fokus stehen“. Vor allem die Anforderungen bei der Umsetzung durch die nationalen Behörden gingen mit einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand einher, bilanziert die Untersuchung der Luxemburger Rechnungsprüfer.

 

Wie problematisch sich die Umsetzung für die Mitgliedstaaten und die Verständlichkeit für die eigentlichen Empfänger, also die Landwirte darstellt, verdeutlichte Wojciechowski mit dem Papieraufwand der betrieben wurde, um die nationalen Programme zu beschreiben. Unter allen Mitgliedstaaten liegt der Durchschnitt der Durchführungsverordnungen zur Umsetzung des Programms für den ländlichen Raum bei staatlichen 459 Seiten. Die dicksten Schmöcker legte Baden-Württemberg mit sage und schreibe über 700 Seiten vor. Nur noch getoppt von Griechenland, das die Brüsseler Vorgaben auf unglaubliche mehr als 1.000 Seiten auswalzte. Die Leidtragenden sind die Landwirte.

 

EU-Abgeordneten lobten die hohe Qualität des Rechnungshofberichtes


Damit erklärt sich auch, dass die Ausschöpfung der verfügbaren Mittel, die einem Mitgliedsland zur Verfügung stehen – in einer Reihe von EU-Staaten im vierten Jahr des Programms noch unter 14 Prozent liegen, wie zum Beispiel in Polen, Spanien oder Rumänien. 

 

Der im Haushaltskontrollausschuss von der EU-Kommission anwesende Projektbeauftragte übte sich angesichts der Verbesserungswürdigkeit in Selbstkritik: „Wir nehmen die Empfehlungen des Rechtshofes ernst. Wir möchten uns nicht in das Leben der Landwirte zu sehr einmischen und möchten es den Landwirten nicht schwerer machen“. Die EU-Kommission wolle Lehren aus den Erfahrungen ziehen und arbeite derzeit daran, spezifische Ziele zu definieren und drei klare Gruppen von Indikatoren zu erarbeiten.

 

Ein weiterer Punkt liegt der EU-Kommission für eine wirkliche Vereinfachung für die Zukunft am Herzen: „Zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten gibt es nicht genug Abstimmung“. Ziel sei es, dass dies in Zukunft besser funktioniere und die Landwirte einfacher an Subventionen aus Brüssel kommen könnten, anstatt zu einer Bank gehen zu müssen. Die EU-Kommission wolle schon mit der Halbzeitbilanz sicherstellen, dass es keine weiteren Zeitverzögerungen gebe. Das neue Förderjahr 2018 sei gut angelaufen. Kommissionspräsident Juncker habe versprochen, dass am 2. Mai Vorschläge für den Mittelfristigen Finanzrahmen (2021-2027) vorgelegt würden, damit die GAP-Reform 2020 zügig umgesetzt werden könne.

 

In der Aussprache mit den EU-Abgeordneten lobten diese die „hohe Qualität“ des Rechnungshofberichtes, Der Grünen-Politiker Bart Staes, der die Sitzung wegen Abwesenheit der Ausschussvorsitzenden Ingeborg Grässle (CDU) leitete, war ebenso voller Anerkennung für die Luxemburger Berichtsarbeit.

 

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.