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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Nitratbelastung von Gewässern

Die EU-Kommission macht ihre lange angekündigte Drohung wahr und verklagt Deutschland vor dem EU Gerichtshof wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie. Das setzt die Bundesregierung bei der Reform der Düngegesetzgebung unter Druck. Es drohen Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission macht ihre lange angekündigte Drohung wahr und verklagt Deutschland vor dem EU Gerichtshof wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie. Das setzt die Bundesregierung bei der Reform der Düngegesetzgebung unter Druck. Es drohen Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.


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Die Europäische Kommission hat die Geduld verloren und am Donnerstag entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen. Deutschland habe versäumt, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen, heißt es in der Begründung der Kommission. Der Beschluss bedeutet die dritte und letzte Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Nitratrichtlinie. Sollte nun auch der Gerichtshof eine Vertragsverletzung feststellen, kann er ein Zwangsgeld oder andere Strafzahlungen an Deutschland verhängen.


Maßnahmen reichen nicht aus


Die EU-Kommission verweist drauf, dass sie den deutschen Behörden im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens bereits im Juli 2014 die mit Gründen versehene Stellungnahme zukommen lassen hat. Dennoch zeigten die Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee, so die Kommission weiter. Trotz dieser Entwicklungen habe Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten. „Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird“, schreibt die Kommission in ihrem Beschluss.


Düngegesetzgebung kommt unter Druck


Die Klage wird sich auf die Überarbeitung der Düngegesetzgebung, die derzeit in Berlin noch immer läuft, auswirken. Den Entwurf der Düngeverordnung hat die EU-Kommission noch immer nicht notifiziert. Im Bundestag hängt außerdem die Reform des Düngegesetzes fest. Der SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier ruft die Bundesregierung auf, ihren Wiederstand bei der Reform der Düngegesetzgebung zu lockern. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die CDU/CSU müssen nun endlich bei der Novellierung des Düngerechts einen Gang zulegen“, sagte Priesmeier. Andernfalls drohten Strafzahlungen von rund einer Viertel Millionen Euro pro Tag. Laut Priesmeier würde das bedeuten, dass der Steuerzahler für mehrere hundert Millionen Euro Strafe aufkommen müsste.


Priesmeier fordert mehr Tempo


Aus seiner Sicht führt kein Weg an der Einführung einer flächenbezogenen Hoftorbilanz vorbei, um realistische Daten zu sammeln und wirksame Maßnahmen ergreifen zu können. „Auch müssen diese unsinnigen Vorschläge wie die pauschalisierte Anrechenbarkeit von Futterverlusten ganz schnell wieder verschwinden, wenn wir nicht den letzten Kredit bei der EU verspielen wollen“, so Priesmeier weiter. Es müssten alle EU-Vorgaben zu Nitrat, Phosphat und Ammoniak mit einbezogen werden, damit auch die Landwirte Planungssicherheit erhielten.

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