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EU-Entwurf für Herkunftskennzeichnung wohl erst im Sommer

Cem Özdemir hatte für Anfang 2023 mit einem entsprechenden EU-Vorschlag gerechnet. Das BMEL setzt nun auf die Ausweitung der bestehenden Kennzeichnung auf nicht vorverpacktes Fleisch.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Zeitplan von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemirs Tierwohlumbau gerät womöglich ins Stocken, denn Brüssel lässt die Zügel bei der europäischen Herkunftskennzeichnung schleifen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es bis mindestens Mitte dieses Jahres keinen Gesetzentwurf der EU-Kommission zum Thema Herkunftskennzeichnung geben.

Brüssel ist mit Folgenabschätzung beschäftigt

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Anders als von Özdemir noch gegen Ende des vorigen Jahres angekündigt, wird die Vorlage eines EU-Vorschlags aller Voraussicht nach nicht mehr in den kommenden zwei Monaten erfolgen. Allerdings vermieden verschiedene Kommissionsbeamte auf Anfrage eine klare Festlegung, ob und wann mit einem Brüsseler Gesetzentwurf zu rechnen ist.

Eine Sprecherin der EU-Behörde erklärte jetzt gegenüber Agra-Europe, dass die federführende Generaldirektion für Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) nach wie vor mit der Ausarbeitung einer endgültigen Folgenabschätzung beschäftigt sei. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen die technischen Arbeiten im Hinblick auf die Sammlung zusätzlicher Erkenntnisse.“ Bekanntlich wird erst danach der finale Entwurf für ein Gesetz zur Herkunftskennzeichnung erstellt.

BMEL: Nationaler Entwurf in der Länder- und Verbändeanhörung

Derweil verwies eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums darauf, dass die Kommission Ressortchef Özdemir eine Zusage gegeben habe, „2023 einen Legislativvorschlag für die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf weitere Lebensmittel vorzulegen“. Die Sprecherin erinnerte in dem Zusammenhang an den bereits präsentierten nationalen Verordnungsentwurf zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf nicht vorverpacktes Fleisch. Dieser sei gerade in der Länder- und Verbändeanhörung.

Der deutsche Entwurf solle dafür sorgen, dass Verbraucher an der Frischetheke sehen, woher das Fleisch komme, so die Sprecherin. Bereits jetzt gebe es eine EU-rechtliche Herkunftskennzeichnungspflicht bei vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Nach Darstellung des Ministeriums gibt der deutsche Entwurf gerade kleinen und mittleren Höfen die Chance, „im Markt bestehen zu können“.

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