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EU-Mitgliedstaaten stimmen für Auflagen für Glyphosat

Nach der Verlängerung der Zulassung für Glyphosat durch die EU-Kommission, kommen die EU-Mitgliedstaaten in der Sache erstmals wieder zu einer Entscheidung. Sie stimmen mehrheitlich den Anwendungsbeschränkungen für den Wirkstoff zu. Die Auflagen gelten parallel zur kürzlich erteilten Zulassung bis maximal Ende 2017.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach der Verlängerung der Zulassung für Glyphosat durch die EU-Kommission, kommen die EU-Mitgliedstaaten in der Sache erstmals wieder zu einer Entscheidung. Sie stimmen mehrheitlich den Anwendungsbeschränkungen für den Wirkstoff zu. Die Auflagen gelten parallel zur kürzlich erteilten Zulassung bis maximal Ende 2017.


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Die EU-Mitgliedstaaten haben gestern in Brüssel mehrheitlich einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, der die Bedingungen für die Verwendung von Glyphosat in der EU beschränken soll. Darunter fällt ein Verbot von POE Tallowaminen als Beistoffe in Glyphosat enthaltenden Herbiziden. Diese wurden bisher zugefügt, um eine bessere Haftung des Mittels an den Pflanzen zu erreichen. In Deutschland ist die Zugabe von Tallowaminen jedoch bereits seit 2011 verboten. Außerdem soll laut dem Beschluss durch wirkungsvollere Kontrollen verhindert werden, dass Glyphosat zur Abreifebeschleunigung kurz vor der Ernte (Sikkation) eingesetzt wird. Auch das ist in Deutschland, zumindest großflächig, bereits untersagt. Dritter Punkt ist die Aufforderung, die Verwendung von Glyphosat in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen zu minimieren.


Bestimmungen gelten ab sofort


Die Einschränkungen und das Verbot für die Beistoffe gelten EU-weit ab sofort, da der Verlängerungszeitraum für die Glyphosatzulassung bereits am 1. Juli 2016 begonnen hat. Sie sind an die Verlängerung der Zulassung gebunden, die spätestens zum 31. Dezember 2017 abläuft. Bis dahin soll die Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zum Krebsrisiko, dass von dem Wirkstoff ausgeht, vorliegen. Auf dessen Basis will die EU-Kommission erneut über die künftige Verwendung von Glyphosat entscheiden.


Deutschland enthält sich wieder der Stimme


Die EU-Kommission hatte die Einschränkungen bereits mit der Entscheidung für die kurzfristige Verlängerung der Zulassung für Glyphosat angekündigt. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten konnte sie jedoch jetzt nur für die Einschränkungen bei der Anwendung bekommen. Für die neuen Auflagen stimmten am Montag in Brüssel die Vertreter von 22 EU-Staaten. Deutschland, Griechenland, Österreich, Malta, Luxemburg und Schweden enthielten sich der Stimme.


Kritiker bemängeln Augenwischerei


Dem grünen Europaabgeordneten Martin Häusling gehen die Beschränkungen nicht weit genug. Aus seiner Sicht betreiben die Mitgliedsstaaten Augenwischerei und verzichten auf wirksame Reduktionsmaßnahmen. Das Verbot für die Tallowamine greife ins Leere, weil diese Beistoffe bereits durch andere Netzmittel ersetzt seien, die die Wirksamkeit und damit die Giftigkeit verstärkten, so Häusling. Die Einschränkungen für die Sikkation und die Verwendung von Glyphosat im öffentlichen Raum nennt Häusling „durchaus sinnvolle Auflagen“, er kritisiert jedoch, dass diese nur empfehlenden Charakter haben. Er moniert, dass die Kommission „keine ernsthaften Beschränkungen zum Schutz der Artenvielfalt auf dem Acker“ aufgestellt hat. Außerdem sei der Verkauf an Privatleute im Baumarkt sowie das Versprühen an öffentlichen Orten wie Spielplätzen ins Belieben der Mitgliedsstaaten gestellt, so Häusling. Für ihn könne es aus diesen Gründen nur ein Ziel geben: „Den Einsatz von Glyphosat massiv zu beschränken und schnellstmöglich zu verbieten", sagt er.


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