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EU-Öko-Verordnung: LVÖ empfiehlt Ablehnung des Kommissionsentwurfes

Am kommenden Montag soll der umstrittene Entwurf der EU-Kommission für ein neues Bio-Recht im Sonderausschuss Landwirtschaft zur Abstimmung kommen, nachdem die Beschlussfassung –auch aufgrund der Bedenken Deutschlands- von der Tagesordnung der Sitzung des Agrarrats im Juli genommen worden war.

Lesezeit: 2 Minuten

Am kommenden Montag soll der umstrittene Entwurf der EU-Kommission für ein neues Bio-Recht im Sonderausschuss Landwirtschaft zur Abstimmung kommen, nachdem die Beschlussfassung –auch aufgrund der Bedenken Deutschlands- von der Tagesordnung der Sitzung des Agrarrats im Juli genommen worden war.


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Aus Sicht der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) weist der Vorschlag der EU-Kommission grundlegende Mängel auf und sollte deswegen trotz einzelner Veränderungen im Detail nicht verabschiedet werden.


Die ökologische Landwirtschaft ist laut der LVÖ ein System und ein Bio-Produkt ist ein Produkt, das nach den Vorgaben dieses Systems erzeugt wurde. Dieser Grundsatz müsse auch zukünftig uneingeschränkt gelten. „Ansonsten läutet die EU-Kommission einen Systemwechsel ein, vor dem die Branche von Beginn der Diskussionen an gewarnt hat“, kritisiert Josef Wetzstein, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern. Drohende Warensperrungen und zwingend einzuleitende behördliche Untersuchungen auf Basis eines bloßen Anfangsverdachts hält er für praxisfern. Sie würden zudem einen hohen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten für die betroffenen Unternehmen bedeuten, ohne dass nennenswerte Verbesserungen für die Sicherheit und Qualität von Bio-Lebensmitteln erreicht werden.


Ökobauern sollten außerdem dazu verpflichtet werden, Vorsorgemaßnahmen gegen die Abdrift von Pflanzenschutzmaßnahmen aus der konventionellen Landwirtschaft zu ergreifen. Damit würden Verantwortung und Kosten für die Vermeidung von Rückständen auf diejenigen Bauern abgewälzt, die selbst keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel einsetzen. Dies steht nach Ansicht der Landesvereinigung im eklatanten Widerspruch zum Verursacherprinzip.


Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Abkehr von der jährlichen Vor-Ort-Kontrolle aller Bio-Bauern. Die Vorschläge der EU-Kommission sehen hier weitreichende Ausnahmegenehmigungen vor, so dass viele Betriebe nur noch alle zwei Jahre kontrolliert würden. „Hier wird an der falschen Stelle gespart, denn die garantierte jährliche Kontrolle ist ein Pfeiler für das Vertrauen, das Verbraucher in Bio-Produkte setzen“, ist sich Wetzstein sicher. Dies ist besonders gravierend, da eines der Ziele der Kommission für das Revisionsverfahren die Stärkung des Verbrauchervertrauens in Bio-Produkte war.


Aus Sicht der LVÖ wäre es der richtige Ansatz, einzelne positive Kompromisse aus den Verhandlungen der vergangenen Jahre in das bestehende Regelwerk einzuarbeiten und dieses zu verbessern. „Die Verantwortlichen in der Kommission, im Rat und im Parlament sollten endlich die massiven Bedenken aus den Bundesländern, den Kontrollstellen und der Branche ernst nehmen und den unzureichenden Vorschlag beerdigen“, fordert Wetzstein.

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