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EU-Ökoverordnung: Haftung für PSM-Rückstände vom Tisch?

In den Verhandlungen um die EU-Ökoverordnung musste die EU-Kommission angeblich ihre Forderung nach einem eigenen Pflanzenschutzmittel-Grenzwert für Bio-Produkte aufgeben. Das sagt zumindest Martin Häusling und sorgt damit für Irritationen, denn im jüngsten Entwurf sieht das schon wieder anders aus.

Lesezeit: 3 Minuten

In der jüngsten Verhandlungsrunde über die neue EU-Ökoverordnung musste die EU-Kommission angeblich ihre Forderung nach einem eigenen Pflanzenschutzmittel-Grenzwert für Bio-Produkte aufgeben. Das behauptet zumindest Martin Häusling, Berichterstatter des EU-Parlaments für die Reform. Im neuesten Entwurf soll das allerdings schon wieder anders aussehen (top agrar berichtet darüber in Kürze).


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Hintergrund: Geplant ist, dass für alle Biolebensmittel das gleiche besonders niedrige Limit wie für Babynahrung gilt. Seit Bekanntwerden dieser Pläne wehren sich die Biolandwirte dagegen. Sie fürchten, dass sie dann in Haftung für Rückstände genommen werden, die per Abdrift vom konventionellen Nachbarfeld hereinwehen könnten.


Wie Martin Häusling jedoch im Interview mit der taz sagte, soll die Kommission nun vorgeschlagen haben, dass Bioware das Ökosiegel verliert, wenn in ihr Rückstände von mindestens drei Mitteln gefunden werden. Drei Mittel seien Beweis dafür, dass der Landwirt bewusst PSM angewendet habe, berichtete Häusling.


Die Ratspräsidentschaft soll einverstanden sein, so der Eindruck des grünen Europaabgeordneten. „Wir vom Parlament haben dem Vorschlag nicht zugestimmt: Es muss erst einmal geklärt werden, ab welcher Cocktail-Dosis Ware dezertifiziert werden muss. Wir wollen aber zunächst eine europäische Harmonisierung bei den Analyseverfahren, bevor man Schwellenwerte diskutiert. Damit es nicht passiert, dass in Deutschland schneller dezertifiziert wird als beispielsweise in Italien.“


Häusling wünscht sich, dass bei diesen kritischen Pestizidwerten erstmal eine Untersuchung eingeleitet wird und nicht ein automatisches Verfahren zur Aberkennung des Ökosiegels läuft. „Es muss geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen Betrug durch den Produzenten handelt“, sagte er im taz-Interview.


Betroffen seien allerdings nur deutlich weniger als 1 Prozent. „Es wird nicht so sein, dass jeder ein Zertifikat auf den Tisch legen muss, dass er diese Richtlinien einhält. Man kann nicht verlangen, dass jeder Produzent erstmal zum Labor fährt und seine Ware prüfen lässt. Es reicht, wenn der Produzent vorlegt, was er im Rahmen der Ökorichtlinien unternommen hat, um eine Kontamination zu vermeiden. Ähnlich wie bei Hygienevorschriften“, stellt Häusling weiter klar. Ohnehin würde die Ware nochmal von den Supermarktketten geprüft. Deren Kontrollen seien inzwischen schärfer als die der Ökoverordnung. „Die Praxis hat die Gesetzeslage schon längst überholt.“


Was ist noch strittig?


Auf weitere Streitpunkte angesprochen, berichtete Häusling der Zeitung, dass das Parlament fordert, dass Ökosaatgut nicht mehr unter die Saatgutverordnung fällt; Rat und Kommission sehen das anders. Dann müssten Biosamen nicht mehr in ganz Europa den Ertrag steigern, sondern es reicht, wenn sie lokal angepasst sind. „Wenn wir uns darüber einig werden, kann das Parlament zustimmen, dass konventionelles Saatgut bis 2030 im Biolandbau verboten wird.“


In Sachen Tierwohl hält das Parlament seine Forderung nach Obergrenzen für die Zahl der Legehennen in einem Betrieb und die Definition des Stalls aufrecht. Derzeit ist der Begriff nicht definiert, so dass mehrere „Ställe“ in einem Gebäude untergebracht werden können. Laut Häusling sollen die Verhandlungen am 7. Dezember fertig sein.


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