Mit Hilfe natürlicher CO2-Speicher wie Böden und Wälder will die EU ihre Klimaziele schneller erreichen. So sollen in der EU bis 2030 mindestens 310 Mio. t CO2-Äquivalent gebunden werden. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag mit 479 Ja- zu 97 Nein-Stimmen bei 43 Enthaltungen für die Erhöhung des Speicherziels in der Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF).
Deutschland muss 10 % der Gesamtreduktion der EU stemmen
Bislang muss der Sektor Landnutzung lediglich die Emissionen in Höhe des eigenen Ausstoßes ausgleichen. Basierend auf den Daten der Jahre 2021 bis 2023 werden nun für die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2026 bis 2029 ein Emissionsbudget sowie eine verbindliche Vorgabe zur Speicherung von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 eingeführt.
Deutschland müsste demnach rund 10 % der Gesamtreduktion der EU stemmen. So muss Deutschland seine Emissionen nach Angaben des Europaparlaments über die Senken um rund 30,8 Mio. t CO2-Äquivalente verringern. Laut der aktuell noch gültigen Verordnung liegt das für Deutschland festgeschriebene Einsparziel bei rund 25 Mio. t.
Übertragungen zwischen Mitgliedstaaten möglich
Größere Anstrengungen werden von Frankreich, Italien und Polen verlangt, wo zwischen 34,1 Mio. t und 38,1 Mio. t eingespart werden müsse. Spitzenreiter bei den Einsparungen sind Spanien mit 43,6 Mio. t und Schweden mit 47,3 Mio. t.
Weiterhin möglich bleiben soll die Übertragung von Einsparungen beziehungsweise Emissionen zwischen den Mitgliedstaaten. Eingeführt wird ein Mechanismus, mit dem natürlichen Verwerfungen wie Waldbränden Rechnung getragen werden soll. Die Kontrolle der Emissionen und Einsparungen soll intensiviert werden. Sollte ein Mitgliedstaat die ab 2026 vorgesehene Verringerung an CO2 nicht erreichen, werden 108 % der „überschüssigen“ Emissionen auf den nationalen Zielwert für 2030 aufgeschlagen.
Offizielle Zustimmung des Rats fehlt noch
Die Regelung geht auf einen Kompromiss zurück, der im Trilog mit der Kommission und dem Rat im November 2022 gefundenen wurde. Nach dem Parlament muss jetzt muss noch der Rat diesem zustimmen. Anschließend wird die neue Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht, worauf sie 20 Tage später in Kraft tritt.