Das EU-Parlament hat am Dienstag bei der Verabschiedung der Verordnung zum Abbau von Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) die positiven Klimaeffekte von Äckern, Wiesen und Wäldern durch ihre Fähigkeit zur CO2-Aufnahme gewürdigt. Neben dem Emissionshandelssystem und der Festlegung von nationalen Zielen mit der Verordnung über die Lastenteilung („Effort Sharing“) sowie der Energie-Effizienz-Richtlinie, trägt diese als dritte Säule entscheidend zur Reduzierung von Treibhausgasen im Sinne des Pariser Klimaabkommens bei, hieß es in Straßburg.
Die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, die so genannte „LULUCF“-Verordnung („Land use, land-use change, and forestry”), legt die Regeln für die Messung der Emissionen aus Forstwirtschaft und Landnutzung fest. Die Verordnung über die Lastenteilung („Effort-Sharing“) regelt die gesteckten Emissionsziele für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Gebäude-Effizienz. Deutschland hat sich verpflichtet, bis zum Jahre 2030 seine CO2-Emissionen in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall um 38 Prozent - gerechnet auf den Wert des Jahres 2005 - zu reduzieren.
„Heute haben wir ein Signal für eine starke europäische Klimapolitik gesetzt und das Pariser Klimaabkommen mit Leben gefüllt. Wir haben nun alle Säulen konkretisiert“, freute sich Norbert Lins (CDU/EVP), Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für LULUCF, nach der Abstimmung im Straßburger Plenum.
LULUCF macht den Beitrag der Forst- und Waldwirtschaft im Kampf gegen den Klimawandel transparent. „Mit der Einführung eines Verbuchungssystems für die CO2-Aufnahme und -Abgabe in diesem Bereich haben wir ein System geschaffen, das den doppelt positiven Klimaeffekt nachhaltig verstärkt und die positive Rolle von Wiesen, Äckern und Wäldern unterstreicht“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Lins.
Die neuen europäischen Verbuchungsregeln seien darauf ausgerichtet, eine Balance zwischen Flexibilität und verbindlichen Vorgaben für die 28 EU-Mitgliedstaaten zu finden, um so ein aktives und nachhaltig angelegtes Forstmanagement zu ermöglichen. „Ein weiterer Erfolg ist, dass spätestens ab 2026 auch bewirtschaftete Feuchtgebiete einbezogen werden, was gerade unter Berücksichtigung der dort gespeicherten riesigen CO2-Mengen von erheblicher Bedeutung ist“, betonte Norbert Lins.
Grünen-Abgeordnete Harms würdigt positiven Beitrag von Wiesen und Wäldern bei der Kohlenstoffsenke
„Mit dieser Gesetzgebung setzen wir ein Signal, dass unsere Wälder in Europa weiterhin nachhaltig und weitsichtig bewirtschaftetet werden und dies auch wertgeschätzt wird. Es ist uns gelungen, ein weitsichtiges und Zukunft gerichtetes System zu erstellen“, so Lins.
Landnutzungsänderungen und die praktizierte Forstwirtschaft erzielen sehr unterschiedliche Auswirkungen, ob Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder aber aus ihr herausgefiltert und gebunden werden. Wälder werden dabei im Allgemeinen als Senken angesehen, boreale Wälder sogar als CO2-Speicher eingeordnet. Aufforstungen entziehen der Atmosphäre Kohlendioxid, doch nur, wenn sie von Dauer sind. Moorböden und Grünlandböden enthalten den Großteil des in Böden gespeicherten Kohlenstoffs. Verwandelt man sie in Ackerflächen oder baut Torf ab, werden große Mengen an Treibhausgasen hingegen freigesetzt.
Auch die Grünen im Europaparlament anerkannten die LULUCF-Verordnung als wichtigen Baustein für die EU zur Erfüllung der Pariser Klimaziele „Die Ergebnisse nach den Abstimmungen zu den drei Säulen sind gemischt“, sagte die Grünen-Europaabgeordnete Rebecca Harms. Während die LULUCF-Verordnung in den Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem Rat und der EU-Kommission im Trilog gestärkt wurden, bleibt die Effort Sharing-Verordnung hinter den Erwartungen zurück und weit von der Erfüllung der Pariser Vereinbarung entfernt“, so Harms. Die im Plenum von Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedeten beiden Verordnungen und Effizienz-Richtlinie müssen noch vom EU-Ministerrat bestätigt werden, was als reine Formsache gilt. Alle drei Gesetzesvorschläge treten ab Mitte 2020 in Kraft.