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Tierwohl

EU-Parlament fordert einheitliche Tierwohlstandards

Gemeinsame Tierwohl-Richtlinien würden von den EU-Mitgliedstaaten zu unterschiedlich umgesetzt, beklagt das EU-Parlament – und fordert einheitliche Umsetzung statt verschärfter Regeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit EU-weit einheitliche Tierwohlstandards gefordert. In ihrem Bericht bemängeln die Parlamentarier, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Tierwohl-Richtlinien nur unzureichend umsetzen. Von der EU-Kommission fordern sie daher eine Reform der bestehenden Tierwohl-Regeln.

Einheitliche Umsetzung statt Verschärfung

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In ihrer Entschließung fordern die Parlamentarier klarere EU-Tierschutzvorschriften, die weniger Spielraum für Interpretationen lassen. Die Rechtsvorschriften müssten in allen Mitgliedstaaten einheitlich und vollständig umgesetzt werden, anstatt sie zu verschärfen oder weiter auszudehnen.

Das Parlament warnt jedoch davor, dass Praktiken, die das Wohlbefinden der Tiere verbessern sollen, höhere Produktionskosten verursachen und die Arbeitsbelastung der Landwirte erhöhen können. Daher müsse den Landwirten ausreichend Zeit, Unterstützung, Ausbildung und Finanzierung zur Verfügung gestellt werden, betonen die Abgeordneten.

Gleiche Standards bei Importen

Neue Tierschutzvorschriften müssten die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirte auf dem globalen Agrarmarkt berücksichtigen, so die Abgeordneten. Aus diesem Grund fordern sie die Kommission auf, die Einfuhr von Vieh oder Fleisch nach Europa einzuschränken, das nicht den europäischen Tierschutznormen entspricht.

Lob vom Bauernverband

Von der Dachorganisation der europäischen Bauernverbände, COPA, kommt Lob für die Entschließung des EU-Parlamentes. Die Entschließung zeige, dass das Parlament Vertrauen in die europäischen Tierhalter habe, so COPA in einer Stellungnahme. „Es ist die Forderung nach Einheitlichkeit, die wir begrüßen. Einheitlichkeit bei der Umsetzung Tierschutzvorschriften in allen Mitgliedstaaten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt zu erhalten, aber auch Einheitlichkeit mit Blick auf die EU-Handelspolitik“, heißt es weiter.

Nächste Schritte

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie den EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz überarbeiten und bis Ende 2023 einen Vorschlag zur Tierschutzkennzeichnung vorlegen wird.

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