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EU-Parlament stimmt für den Erhalt des Naturschutzrechtes

Das Europäische Parlament wendet sich gegen einen Eingriff in die EU-Naturschutzrichtlinien. Die EU-Kommission wertet derzeit die EU-Biodiversitätsstrategie 2020 aus und prüft Änderungen im Naturschutzrecht. Diskussionen gibt es vor allem über die Rolle der Land- und Forstwirtschaft.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Europäische Parlament wendet sich gegen einen Eingriff in die EU-Naturschutzrichtlinien. Die EU-Kommission wertet derzeit die EU-Biodiversitätsstrategie 2020 aus und prüft Änderungen im Naturschutzrecht. Diskussionen gibt es vor allem über die Rolle der Land- und Forstwirtschaft.


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Das Europäische Parlament (EP) hat in dieser Woche in Straßburg für eine Beibehaltung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien, Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, gestimmt. Mit einer Mehrheit von 592 zu 52 Stimmen hat es seinen Bericht zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie angenommen. „Die Naturschutzrichtlinien bilden Meilensteine für die europäische Naturschutzpolitik und stellen aufgrund ihrer kompakten, kohärenten und konsistenten Form ein Beispiel für intelligente Rechtsetzung dar“, heißt es in dem Bericht. Das Parlament ist der Auffassung, dass die von den EU-Staats- und Regierungschefs im März 2010 beschlossenen Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 nur erreicht werden können, wenn die beiden Naturschutzrichtlinien besser umgesetzt würden.


Mehr Anstrengung von der Landwirtschaft gefordert


Die Europaparlamentarier fordern dafür eine Neubewertung des Status der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Die Agrarpolitik der EU soll laut dem EP über die Ökologiesierungsmaßnahmen, etwa im Greening oder in den Agrarumweltprogrammen, mehr zum Erhalt der Biodiversität und zur Finanzierung des Naturschutzes beitragen. In der Aussprache zu dem Bericht war jedoch der Beitrag der Landwirtschaft zur Biodiversitätsstrategie unter den Abgeordneten noch umstritten. „Ohne eine enge Abstimmung mit Eigentümern und Bewirtschaftern wird es nicht gehen können“, sagte Ulrike Müller, EU-Abgeordnete der Freien Wähler. Der agrarpolitischer Sprecher der Grünen im EP, Martin Häusling, forderte von der EU-Kommission ein höheres Tempo. Der Verlust der Artenvielfalt schreite ständig voran, es sei allerhöchste Zeit, ihn zu stoppen, so Häusling.


Umweltkommissar kündigt Maßnahmen für 2016 an


Die EU-Kommission hatte zu Beginn Ihrer Amtszeit Vereinfachungen im Naturschutzrecht und eine Zusammenlegung der Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erwogen. Davor sollte aber zunächst die Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie erstellt werden. Den Bericht zur Halbzeitbewertung hat die Generaldirektion Umwelt dann im Oktober 2015 vorgelegt. Darin ruft sie zu mehr Engagement auf, um die Biodiversitätsziele zu erreichen. „Die Halbzeitbewertung der bei der Verwirklichung der EU-Biodiversitätsstrategie erzielten Fortschritte hat ergeben, dass die Biodiversitätsziele für 2020 nur erreicht werden können, wenn Umsetzung und Durchsetzung mit erheblich mehr Nachdruck und Ehrgeiz angegangen werden“, heißt es dort. Die Schlussfolgerungen aus dem Bericht, will der EU-Umweltkommissar Karmenu Vella jedoch erst im Frühling 2016 bekannt geben. Für den weiteren Jahresverlauf kündigte er dann Vorschläge zum Naturschutzrecht an.


Nabu sieht Agrarpolitik in der Pflicht


Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) begrüßte in einer ersten Reaktion das Votum des Europaparlaments. „Wir fordern EU-Umweltkommissar Karmenu Vella nun auf, die Debatte über mögliche Änderungen der Richtlinien so schnell wie möglich zu beenden und sich wieder aktiv der Rettung der Biodiversität zu widmen“, sagte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die vorläufigen Ergebnisse der Halbzeitbewertung der Kommission bestätigen aus Sicht des Nabu eine mangelhafte Umsetzung des Naturschutzrechtes vor Ort. Die derzeitige EU-Agrarpolitik stellt aus Sicht des Nabu das Hauptproblem für den Artenschwund dar.


Hintergründe:



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