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EU-Parlament stimmt für nationale Anbauverbote

Das Europäische Parlament hat heute beschlossen, nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zu ermöglichen. Für die FDP-Agrarsprecherin Christel Happach-Kasan widerspricht diese Entscheidung aber völig der Idee eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes. „Damit wird ohne Not eine Kernidee der Europäischen Union aufgegeben“, empörte sie sich nach der Abstimmung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Europäische Parlament hat heute beschlossen, nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zu ermöglichen. Für die FDP-Agrarsprecherin Christel Happach-Kasan widerspricht diese Entscheidung aber völig der Idee eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes.

 

„Damit wird ohne Not eine Kernidee der Europäischen Union aufgegeben“, empörte sie sich nach der Abstimmung. Eine von der EFSA zugelassene, gentechnisch veränderte Pflanze muss ihrer Ansicht nach in der gesamten EU angebaut werden können. Es gebe keinen wissenschaftlichen Grund, Landwirten den Zugang zu diesen sicheren und innovativen Sorten zu verwehren. „Wir können nicht auf der einen Seite die Direktzahlungen der gemeinsamen Agrarpolitik kürzen und auf der anderen Seite unseren Landwirten die Anwendung moderner Technologien vorenthalten und sie so in ihrer unternehmerischen Freiheit beschneiden“, sagte Happach-Kasan.

 

Sie bezeichnete den Beschluss als „Willkür“. Das Parlament ignoriere zudem internationale Entwicklungen. Weltweit nehme die Nutzung der Biotechnologie in der Pflanzenzüchtung zu. Die Anbaufläche gentechnisch veränderter Pflanzen steige.


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Ganz anders beurteilen die Biolandwirte des BÖLW den Beschluss. „Mit der Entscheidung hat das Parlament den lückenhaften Vorschlag der EU-Kommission zu nationalen Anbauverboten von Gentech-Pflanzen deutlich verbessert. Die Mitgliedsstaaten erhalten endlich Rechtssicherheit“, freut sich der Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Felix Prinz zu Löwenstein. Für ein Verbot oder die Einschränkung des Gentech-Anbaus auf eigenem Territorium sollen die EU-Staaten zukünftig auch Umweltrisiken oder sozioökonomische Folgen als Argumente anführen können.

 

“Das EU-Zulassungsverfahren von Gentech-Pflanzen ist gerade im Hinblick auf die Prüfung ökologischer und sozioökonomischer Risiken mangelhaft und unzureichend“, gibt Löwenstein zu bedenken. Er begrüßt daher die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, den Anbau von Gentech-Pflanzen im eigenen Land ausschließen zu können. Trotzdem sieht er weiterhin die Bundesregierung und die EU-Kommission in der Verantwortung, sich für eine Verbesserung des Zulassungsverfahrens einzusetzen. Außerdem müsse die für die Sicherheitsbewertung zuständige europäische Lebensmittelbehörde EFSA im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit reformiert werden. (ad)

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