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Brüssel

EU-Parlament stimmt für Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken bei Lebensmitteln

Die Bundesregierung muss eine für die Durchsetzung des Verbots unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette geeignete Behörde benennen, fordert DBV-Präsident Joachim Rukwied

Lesezeit: 1 Minuten

Der Deutsche Bauernverband begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Europäischen Parlamentes zur EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vom 12. März 2019. "Wir brauchen diese Mindestregeln für transparentere und ausgewogenere Kräfteverhältnisse in der Lebensmittelkette. Die neuerlichen Preiskämpfe deutscher Handelsketten sind hier ein Warnsignal", betont DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Aufnahme weiterer unlauterer Handelspraktiken und eine Ausweitung des Schutzbereiches über kleine und mittlere Betriebe hinaus. Außerdem haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Anwendungsbereich der Richtlinie im Rahmen der nationalen Umsetzung darüber hinaus zu erweitern.

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"Wir gehen davon aus, dass Lebensmitteleinzelhandel und große Unternehmen der Lebensmittelindustrie sämtliche Lieferanten - unabhängig von der Umsatzgrenze von 350 Millionen Euro - fair behandeln. Die Bundesregierung ist gefordert, eine für die Durchsetzung des Verbots unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette geeignete Behörde zu benennen“, hebt Rukwied hervor.

Der DBV bekräftigt seine Forderung, durch weitere Schritte die Position der Landwirte in der Lebensmittellieferkette zu stärken. Dies betrifft insbesondere die Erweiterung der kartellrechtlichen Privilegierungen für eine wirksame Zusammenarbeit der Erzeuger und der von diesen getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen.

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