Abgeordnete des Agrarausschusses im EU-Parlament wollen die EU-Kommission vom geplanten Pflanzenschutzverbot auf ökologischen Vorrangflächen abbringen. Um mehr Zeit zu gewinnen wurde die Frist für die Abstimmung über den dazugehörigen Rechtsakt auf Juni verschoben. Dabei geht es vor allem um den Anbau von Körnerleguminosen.
Der Agrarausschuss des Europaparlamentes hat in dieser Woche für eine Fristverlängerung für den Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zum Greening gestimmt. „Damit geben wir Kommissar Phil Hogan die Möglichkeit, den Delegierten Rechtsakt zugunsten des Eiweißanbaus auf Vorrangflächen zu verändern“, sagte der EVP-Abgeordnete Albert Deß. Eigentlich hatten die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament bis zum 15. April Zeit gehabt, um den Greening Änderungen zuzustimmen oder sie in Gänze abzulehnen. Nun gibt es eine neue Frist bis 15 Juni.
Brisant ist, dass der Rechtsakt neben dem umstrittenen Pflanzenschutzverbot auf ökologischen Vorrangflächen auch viele Vereinfachungen für andere Greeningmaßnahmen enthält. Das Verfahren sieht jedoch nur eine Zustimmung oder Ablehnung des Rechtsaktes als Ganzes vor. Deß plädiert daher für weitere Verhandlungen mit der Kommission, um den Pflanzenschutz beim Anbau von Leguminosen auf Vorrangflächen im Rechtsakt weiterhin zu erlauben.
Deß führt als Begründung die ökologischen Vorteile von Leguminosen in Bezug auf den Bodenschutz und die Stickstoffbindung an. „Das von der Kommission vorgeschlagene Pflanzenschutzverbot bei Leguminosen auf Vorrangflächen würde eine nachhaltige heimische GVO-freie-Eiweißproduktion im Einklang mit der EU-Eiweißstrategie gefährden. Dies würde auch dazu führen, dass Europa noch stärker von der Einfuhr von Eiweißerzeugnissen aus Brasilien oder anderen Exportländern abhängig sein wird“, sagte er.
Einigkeit gibt es aber auch im Agrarausschuss des Europaparlamentes in dieser Sache nicht. Die Befürworter des Pflanzenschutzverbotes auf ökologischen Vorrangflächen argumentieren, dass diese Flächen gerade für den Erhalt der Biodiversität eingeführt worden seien. Der Pflanzenschutz steht für sie im Gegensatz zu diesem Ziel und rechtfertigt die Greeningprämie nicht. „Greening-Flächen heißen aus gutem Grund ökologische Vorrangflächen, fällt dieser Mehrwert aus, rechtfertigt das auch keine Greeningprämie, die nicht dazu da ist, den ökonomischen Mehrwert des Eiweißpflanzen-Anbaus abzusichern“, sagte etwa der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Europaparlament, Martin Häusling.
Die Argumentation seines EVP-Kollegen Albert Deß bezeichnet Häusling als eine „bewusste Tatsachenverdrehung“. Er hält es für absurd, ein Pflanzenschutzverbot für den Untergang des Eiweißanbaus verantwortlich machen zu wollen. „Deutschland hatte in der letzten EU-Agrarreform die Möglichkeit, 2 Prozent seines Budgets für eine gezielte Eiweiß-Förderung einzusetzen, hat davon allerdings keinen Gebrauch gemacht“, kritisiert er.