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EU: Produkte aus biologischer Züchtung nicht mehr patentierbar

Aus biologischen Züchtungsverfahren hervorgegangene Pflanzen und Tiere dürfen nicht mehr patentiert werden. An diese Vorgabe will sich das Europäische Patentamt (EPA) nach einem Beschluss seines Verwaltungsrats von Donnerstag halten.

Lesezeit: 3 Minuten

Aus biologischen Züchtungsverfahren hervorgegangene Pflanzen und Tiere dürfen nicht mehr patentiert werden. An diese Vorgabe will sich das Europäische Patentamt (EPA) nach einem Beschluss seines Verwaltungsrats von Donnerstag halten.


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Die Entscheidung wurde auf der Grundlage einer Klarstellung der EU-Kommission zur Biopatentrichtlinie getroffen, berichtet aiz.info. Nach jahrelanger Aufregung um vom EPA erteilte Patente auf Broccoli, Tomaten oder Paprika aus konventioneller Züchtung, hatten die EU-Mitgliedstaaten auf eine Präzisierung der Richtlinie gedrungen.



Nach der Biopatentrichtlinie dürfen keine Patente vergeben werden auf "im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren". Das Europäische Patentamt hatte bisher argumentiert, dass diese Vorgabe der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren nicht entgegenstehe, die ausschließlich durch "im Wesentlichen biologische Verfahren" gewonnen werden, selbst wenn kein Patent für die Züchtungsmethode selbst vergeben werden darf.



Die EU-Kommission hat hingegen klargestellt, es sei die Absicht der EU-Gesetzgeber gewesen, auch die Produkte konventioneller Züchtungsverfahren von der Patentierbarkeit auszunehmen. Einem EPA-Sprecher zufolge sind beim Europäischen Patentamt derzeit 320 Anmeldungen für Patente auf Pflanzen anhängig. Hinzu kommen zahlreiche Einspruchsverfahren, berichtet Dow Jones News.


Bio Austria: Lückenhafter Vorschlag durchgewunken


"Mit dem Durchwinken eines lückenhaften Vorschlags wurde leider ein tatsächlich wirksames Verbot von Patenten auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen verfehlt", kritisierte Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann. "Es ist schlicht unverantwortlich, dass einem Vorschlag zugestimmt wurde, der immer noch Hintertüren offenlässt. Damit wird dem Zugriff internationaler Konzerne auf unsere Lebensgrundlagen Tür und Tor geöffnet sowie ermöglicht, dass diese als Patent-Inhaber zunehmend Macht über genetische Ressourcen erlangen", so Grabmann. Positiv sei das Abstimmungsverhalten Österreichs hervorzuheben, das als einziges der 38 EPO-Mitgliedsländer gegen den vorliegenden Entwurf gestimmt und damit ein deutliches Zeichen gesetzt habe.


DBV: Wichtiger Schritt


Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Beschluss. Ein solcher Beschluss ist spätestens seit der sogenannten „Tomate II“- und der „Brokkoli II“- Entscheidung der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes vom April 2015 überfällig gewesen, stellte der DBV fest. Die wichtige Präzisierung der Patentierungspraxis des Patentamtes verschaffe den Nutzern des europäischen Patentsystems größere Klarheit und Rechtssicherheit, erklärte der DBV.

 

Doch seien mit dieser Entscheidung bei weitem noch nicht alle Probleme gelöst, die Biopatente verursachten. Gerade vor dem Hintergrund der neuen Züchtungstechnologien, u. a. auf Basis des Genome Editing, müssten Biopatente grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden, betonte der DBV.

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