Der Wasserschutz ist bislang in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht ausreichend berücksichtigt. Das ist die Auffassung des Europäischen Rechnungshofs (EuRH).
In einem jetzt veröffentlichten Bericht stellen die EU-Prüfer fest, dass die EU bei der Integration der Ziele der Wasserpolitik in die GAP nur einen Teilerfolg verbuchen könne. Einerseits hätten Cross Compliance und die ländliche Entwicklung einen positiven Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität geleistet. Landwirte seien sich heute über die Auswirkungen ihrer Bewirtschaftungsmethoden auf den Wasserzustand bewusster als früher. Trotzdem blieben diese Instrumente in Bezug auf die ehrgeizigen übergeordneten Wasserschutzziele der EU-Politik beschränkt.
Gleichzeitig sehen die Prüfer Verzögerungen und Schwächen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, unter anderem in Spanien und Griechenland, deren Landwirtschaft stark auf eine Bewässerung angewiesen ist. Ferner verweist der EuRH auf Untersuchungen der Europäischen Umweltagentur (EEA), wonach die aktuellen Verringerungsraten des Nitratgehalts in Flüssen nicht ausreichen, um bis 2027 in allen Flusstypen einen guten ökologischen Gewässerstatus zu erreichen.
Landwirtschaft Quelle für Belastungen
„Die Landwirtschaft ist mit rund einem Drittel des gesamten Wasserverbrauchs natürlich einer der größten Wasserverbraucher in Europa und eine Quelle für Belastungen der Wasserressourcen, etwa durch Nährstoffverunreinigungen des Wassers“, erklärte der zuständige EuRH-Experte Kevin Cardiff in Brüssel. Er rief die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, Belange der Wasserpolitik besser in die GAP zu integrieren und die Rahmenrichtlinie umzusetzen, um eine langfristig nachhaltige Wassernutzung sicherzustellen.
Die Kommission wies in einer Reaktion darauf hin, dass Rat und Europaparlament im Rahmen der jüngsten Agrarreform zugestimmt hätten, die Wasserrahmenrichtlinie ebenso wie die Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln nach ihrer Umsetzung in allen Mitgliedstaaten zum Teil der Cross-Compliance-Auflagen zu machen. Bis dahin sollen Betriebe über das landwirtschaftliche Beratungssystem (FAS) zielgerichtete über Möglichkeiten des Wasserschutzes informiert werden.