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Politik/Europa/GAP-Reform

EU-Rechnungshof mahnt grünere GAP-Reform an

Der Kommissionsvorschlag zur GAP-Reform 2020 wird den ehrgeizigen Bemühungen der EU um eine umweltfreundlichere und leistungsgestützte Landwirtschaft nicht gerecht. Der EU-Rechnungshof kritisierte scharf in einer heute veröffentlichten Stellungnahme die fehlende Transparenz beim bäuerlichen Einkommen als Basis für Direktzahlungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am Mittwoch in Brüssel bei der Vorlage einer Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag der GAP-Reform 2020 Zweifel an den vorliegenden Statistiken des bäuerlichen Einkommens in der EU angemeldet und Kritik an den Direktzahlungen geübt.

Den Kappungsvorschlag von EU-Agrarkommissar Phil Hogan sieht der EuRH als probates Mittel an, die Ungleichgewichte zwischen 1. und 2. Säule zu korrigieren.

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„Die von der EU-Kommission vorgeschlagene GAP-Reform 2020 bleibt, was die klima- und umweltpolitischen Ambitionen der EU betrifft, hinter den gesteckten Erwartungen zurück“, sagte das verantwortliche Mitglied des Europäischen Rechnungshofes, Joao Figueiredo, bei der Vorstellung des EuRH-Berichtes zur geplanten GAP-Reform nach 2020 am Mittwoch in Brüssel.

Der EU-Rechnungshof anerkenne die von der EU-Kommission mit dem GAP-Vorschlag anvisierte hohe Priorität für Umwelt- und Klimaziele an. Aber die vorgeschlagenen Instrumente und Kriterien seien weder klar definiert noch geeignet, die gesteckten Ziele tatsächlich zu erreichen.

EuRH: EU-Staaten werden nur laxe Umweltziele definieren

Der von der EU-Kommission ausgeweitete Subsidiaritätsgedanke mit der Ausarbeitung der Strategischen Pläne vonseiten der EU-Mitgliedstaaten berge die Gefahr, dass die EU-Staaten bei der Auswahl ihrer Prioritäten umweltpolitische Ambitionen außer Acht lassen würden. „Wie die EU-Kommission die Strategiepläne überprüfen und gegebenenfalls korrigieren will, ist völlig unklar“, sagte Figueiredo. „Das von der EU-Kommission angepeilte Ziel, 40 Prozent der Direktzahlungen für Umweltmaßnahmen und eine grünere GAP einzusetzen, erscheint völlig unrealistisch“, heißt es in der Rechnungshof-Stellungnahme.

So schlage die Kommission vor, weiterhin bei Weitem das meiste Geld in Form von Direktzahlungen an Landwirte auszuschütten. „Dieses Instrument ist jedoch für die Lösung vieler Umweltprobleme ungeeignet und zugleich nicht der effizienteste Weg, existenzsichernde Einkommen der Landwirte zu garantieren“, betonen die Rechnungsprüfer.

Datenlage über bäuerliche Einkommen ungenügend

Der Europäische Rechnungshof meldet erhebliche Zweifel an der Validität der für die Direktzahlungen zugrunde gelegten bäuerlichen Einkommen in der EU an. „Es besteht eine erhebliche Unsicherheit und Mangel an verlässlichen Daten und Statistiken über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse der europäischen Landwirte“, hob Figueiredo vor der Presse hervor.

Die von der EU-Kommission zugrunde gelegten Daten über bäuerliches Einkommen als Begründung für die Direktzahlungen ließen die Einkommen jenseits einer landwirtschaftlicher Betätigung außer Acht, kritisieren die in Luxemburg angesiedelten EU-Rechnungsprüfer. Und es fehle eine Aufforderung der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten, für verlässliche und nachprüfbare Einkommensverhältnisse der Agrarunternehmen zu sorgen.

Rechnungshof will strengere Budget-Kontrollen durch Brüssel

Probleme sieht der EU-Rechnungshof bei den vorliegenden GAP-Reformvorhaben in Zukunft insbesondere auch bei der Rechnungskontrolle und Überprüfung der Rechtmäßigkeit von geleisteten EU-Agrarzahlungen. Da die EU-Kommission die Beihilfenzahlungen an die Mitgliedstaaten künftig gänzlich in die operationelle Verantwortung von beauftragten Agenturen legen wolle, würde der budgetäre Verantwortungsbereich der EU-Kommission geschwächt und mehr Verantwortung auf die Mitgliedstaaten abgewälzt.

Die Prüfer weisen darauf hin, dass das Fehlen eines soliden Systems der externen Kontrolle gemäß dem vorliegenden GAP-Reformvorschlag zu einem Verlust von Kontrollstatistiken führen würde. „Der EU-Kommission geht damit von den bescheinigenden Stellen Sicherheit über die Zahlungen an einzelne Landwirte verloren“.

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