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EU-Rechnungshof sieht einseitige Agrarkürzungen kritisch

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) meldet Bedenken an, dass bei dem von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Förderperiode 2021 bis 2027 lediglich in der Rubrik "Natürliche Ressourcen und Umwelt" Kürzungen um 63 Milliarden Euro vorgesehen sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) meldet Bedenken an, dass bei dem von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Förderperiode 2021 bis 2027 lediglich in der Rubrik "Natürliche Ressourcen und Umwelt" Kürzungen um 63 Milliarden Euro vorgesehen sind. Dies ziehe Kürzungen von 15 Prozent der EU-Fördermittel für die Gemeinsame Agrarpolitik nach sich.

 

Der EU-Mehrwert sei als eines der Leitprinzipien für die Ausgabenreform von der EU-Kommission für die kommende Finanzperiode proklamiert worden. Davon könne aber keine Rede sein, sagte der zuständige EuGH-Autor, Jan Gregor, bei der Vorstellung der Analyse in Luxemburg. "Die Vorschläge der EU-Kommission sind weder klar erläutert noch durch die von der Kommission vorgenommene Bewertung des EU-Mehrwerts der Ausgabenprogramme begründet."

 

Die Kommission schlage Änderungen bei den Prioritäten und der Gliederung des Haushaltsplans vor. „Die Mittelausstattung wird lediglich bei einer einzigen Rubrik – nämlich bei dem Haushaltstitel "Natürliche Ressourcen und Umwelt" - um 63 Milliarden Euro verringert. Dies impliziere eine Kürzung der EU-Fördermittel für die Gemeinsame Agrarpolitik um 15 Prozent.  Parallel dazu schlage die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Kofinanzierungsmittel für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums anheben sollten.

 

Rechnungshof begrüßt mehr Flexibilität im künftigen EU-Haushalt ab 2021

Der Europäische Rechnungshof begrüßt in seiner am Dienstag vorgelegten Analyse hingegen, dass der Haushalt deutlich mehr Flexibilität für die Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse in der kommenden Förderperiode ermögliche. Er zeige aber auch eine Reihe von Problemen auf, die vor Beginn des neuen MFR in Angriff genommen werden müssten.

 

Der EuRH hält es für unabdingbar, dass der Vorschlag für den neuen MFR 2021-2027 mit einem umfassenden Finanzplan verzahnt werde. Kritisch sieht der Hof, dass die Debatte über den MFR-Vorschlag bereits begonnen habe, bevor die EU ihre strategischen Ziele für den Zeitraum nach 2020 klar festgelegt habe.

 

Der EuRH fordert, dass für die EU-Ausgabenprogramme robuste und miteinander vereinbare Leistungsrahmen erarbeitet werden, die auf die strategischen Ziele der EU und den MFR 2021-2027 abgestimmt seien. 

 

Ferner müssten die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen und überarbeiteten Förderregelungen so gestaltet sein, dass sie ein konstant hohes Niveau an öffentlicher Rechenschaftspflicht und Transparenz gewährleisteten.

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