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EU-Rechnungshof: Unterstützung für Junglandwirte muss gezielter werden

Einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge ist die EU-Unterstützung für Junglandwirte allzu häufig unzulänglich definiert, und Ergebnisse und Auswirkungen sind nicht festgelegt. Die Prüfer empfehlen, die Unterstützung gezielter zur Förderung eines wirksamen Generationswechsels einzusetzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge ist die EU-Unterstützung für Junglandwirte allzu häufig unzulänglich definiert, und Ergebnisse und Auswirkungen sind nicht festgelegt. Die Prüfer empfehlen, die Unterstützung gezielter zur Förderung eines wirksamen Generationswechsels einzusetzen.


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Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf den vier EU-Mitgliedstaaten mit den höchsten Ausgaben für Junglandwirte (d.h. Landwirte im Alter von bis zu 40 Jahren): Frankreich, Spanien, Polen und Italien. Die Prüfer ermittelten erhebliche Unterschiede zwischen der Verwaltung der Zahlungen im Rahmen von "Säule 1" - Zusatzzahlungen in Höhe von 25%, die Junglandwirte über die Direktzahlungen hinaus erhalten - und der Verwaltung der Zahlungen im Rahmen von "Säule 2" - die Junglandwirten zugutekommen, welche sich erstmals niederlassen.


Die im Rahmen von Säule 1 geleisteten Zahlungen beruhen nicht auf einer fundierten Bedarfsermittlung, ihr Ziel entspricht nicht dem allgemeinen Ziel einer Förderung des Generationswechsels, sie gehen nicht immer an Junglandwirte mit entsprechendem Bedarf und manchmal werden damit Betriebe unterstützt, in denen Junglandwirte nur eine untergeordnete Rolle spielen.


Die Mitgliedstaaten koordinieren die Zahlungen im Rahmen von Säule 1 nicht mit der Unterstützung für Junglandwirte im Rahmen von Säule 2. Die Beihilfen werden in standardisierter Form bereitgestellt, wodurch nicht auf konkreten Bedarf - abgesehen vom Bedarf an zusätzlichem Einkommen - abgezielt wird. Der gemeinsame Überwachungs- und Bewertungsrahmen umfasst keine einschlägigen Ergebnisindikatoren.


Während die im Rahmen von Säule 2 geleisteten Zahlungen im Allgemeinen auf einer ungenauen Bedarfsermittlung beruhen, entsprechen ihre Ziele teilweise dem allgemeinen Ziel, den Generationswechsel zu fördern. Die Beihilfen sind direkter auf den Bedarf von Junglandwirten im Hinblick auf den Zugang zu Land, Kapital und Wissen ausgerichtet. Der Beihilfebetrag ist im Allgemeinen mit dem Bedarf verknüpft und wird so gestaffelt, dass Anreize für spezifische Maßnahmen geschaffen werden (z.B. Einführung des ökologischen Landbaus, Initiativen zum Einsparen von Wasser oder Energie).


Geschäftspläne sind nützliche Instrumente, doch war ihre Qualität in den geprüften Mitgliedstaaten unterschiedlich. Die Verwaltungsbehörden wendeten nicht immer geeignete Auswahlverfahren an, mit denen den besten Projekten Vorrang eingeräumt wurde.


"Um die Beihilfen wirksam zu gestalten, müssen die EU und die Mitgliedstaaten zunächst genauer festlegen, wen sie fördern möchten und welches Ergebnis mit der Unterstützung der EU erreicht werden soll. Danach sollten sie sich der Messung der erzielten Fortschritte zuwenden, so Janusz Wojciechowski, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Die Prüfer empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten,

  • ihre Interventionslogik zu verbessern, indem sie die Bedarfsermittlung verstärken und Ziele festlegen, die mit dem Ziel der Förderung des Generationswechsels in Einklang stehen;
  • die Maßnahmen durch verbesserte Projektauswahl und den Einsatz von Geschäftsplänen gezielter auszurichten;
  • Überwachung und Bewertung zu verbessern, indem sie sich von den Mitgliedstaaten entwickelte vorbildliche Verfahren zunutze machen.

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