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EU-Rechnungshof will Ökolandbauförderung und Ökokontrollen prüfen

Die EU lässt sich die Förderung des Ökologischen Landbaues und die Kultivierung von Ökologischen Vorrangflächen eine Stange Geld kosten. In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 für den ökologischen/biologischen Landbau 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU lässt sich die Förderung des Ökologischen Landbaus eine Stange Geld kosten. In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen für den Zeitraum von 2014 bis 2020für den ökologischen/biologischen Landbau 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Landwirte und sonstige Unternehmer können EU-Mittel für die ökologische Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln beantragen.


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Die Nachfrage nach Ökoprodukten im Handel wächst trotzdem schneller als das Angebot in der EU. Entsprechend steigen die Importquoten von Ökolebensmitteln. Deshalb hat der Europäische Rechnungshof (EuRH)  hat am Freitag letzter Woche angekündigt, eine umfassende Prüfung der Produktion, Verarbeitung, des Vertriebs und der Einfuhr ökologischer/biologischer Landwirtschafts- und Lebensmittelerzeugnisse vorzunehmen. Die Ergebnisse sollen Anfang 2019 veröffentlich werden.


Biologisch wirtschaftete Betriebe erhalten sowohl für die Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau als auch für seine Beibehaltung Mittel aus der 2. Säule der EU-Agrarpolitk (ELER). In der 1. Säule sind Ökobetriebe von den Greeningauflagen befreit. Die ökologischen Bewirtschaftungsauflagen werden im Rahmen des Greenings anerkannt, so dass die Greeningprämie im Rahmen der Direktzahlungen für Ökobetriebe automatisch und ohne weitere Auflagen ausgezahlt wird. 


Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (EU-Ökoverordnung) definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Die Umsetzung beider Regelungsbereiche will der Rechnungshof überprüfen.


Der letzte EuRH-Sonder-Prüfungsbericht stammt aus dem Jahre 2012 unter dem Titel "Prüfung des Kontrollsystems, das die Produktion, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen regelt". Nach sieben Jahren soll erneut überprüft werden, ob auf die ökologischen Erzeugungsmethoden, rückstandsfreie Herstellung und Etikettierung sowie Zertifizierungssysteme von Öko-Lebensmitteln Verlass ist und der Verbraucher tatsächlich darauf vertrauen kann.


Ökoflächen hinken boomender Nachfrage hinterher und begünstigen Betrügereien


Obwohl die Preise ökologischer/biologischer Erzeugnisse höher sind als die Preise der konventionell erzeugten Produkte, kann der Markt die Nachfrage kaum bedienen. Den Mehrpreis, den Verbraucher bereit sind für ökologisch landwirtschaftliche Produkte zu zahlen, stellt nach Beobachtung des Europäischen Rechnungshofes einen potenziellen Anreiz für Betrug beim Handel und Erzeugung von Bio-Produkten dar.


So erhöhten sich die Umsätze des Einzelhandels auf dem EU-Binnenmarkt für Bio-Produkte zwischen 2010 und 2015 um satte 54 Prozent. Im selben Zeitraum vergrößerten sich ökologisch/biologisch bewirtschaftete Flächen in der EU um ein Fünftel (21 %). Diese Diskrepanz ließ entsprechend die Einfuhren von Bio-Produkten aus Drittstaaten im Zeitraum von 2012 bis 2015 um fast ein Drittel in die Höhe schnellen (32 %).


"Der Bio-Sektor steht vor der Herausforderung, ein stetiges Wachstum von Angebot und Nachfrage sicherzustellen und gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten", umschrieb das Rechnungshofmitglied, Nikolaos Milionis, bei der Vorstellung des neuen Prüfauftrages in der letzten Woche in Luxemburg das jüngste Vorhaben. Mit der Veröffentlichung der EuRH-Ergebnisse wird Anfang des Jahres 2019 gerechnet.

 

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