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EU-Rechnungsprüfer kritisieren Programme zur ländlichen Entwicklung

In vielen Teilen der EU ist nicht ausreichend klar, was mit den Fördermitteln für die ländliche Entwicklung von 2007 bis 2013 eigentlich erreicht wurde. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem aktuellen Sondergutachten.

Lesezeit: 2 Minuten

In vielen Teilen der EU ist nicht ausreichend klar, was mit den Fördermitteln für die ländliche Entwicklung von 2007 bis 2013 eigentlich erreicht wurde. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem aktuellen Sondergutachten.


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Insbesondere hält der EuRH die gesetzten Ziele für nicht deutlich genug definiert. Entsprechende Informationen waren nach Ansicht der Prüfer ebenso unzureichend wie der Nachweis, dass die EU-Haushaltsmittel wirksam und effizient verwendet wurden. Die verfügbaren Begleit- und Bewertungsmöglichkeiten seien nicht ausgeschöpft worden. Der EuRH ruft alle Beteiligten auf, die verbleibende Zeit im aktuellen Programmplanungszeitraum, dessen Ausgaben 2015 abgeschlossen werden, zu nutzen und Verbesserungen vorzunehmen.


Ferner biete die kommende Förderperiode 2014 bis 2020 Gelegenheit, die Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben sowohl bei der Ausarbeitung als auch anschließend bei der Auswahl von Projekten wesentlich stärker ins Zentrum zu rücken.


Aktueller, relevanter, zuverlässiger und vergleichbarer sollen die Informationen werden. Vor allem bekräftigt der Rechnungshof die Notwendigkeit spezifischer und messbarer Ziele. Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sollten ihre Berichterstattung verbessern, um die Rechenschaftslegung zu stärken.


In der von den Prüfern untersuchten Stichprobe findet sich auch das Programm für Baden-Württemberg. Dort weisen sie beispielsweise darauf hin, der Indikator „Anzahl der Betriebe, die neue Produkte oder Verfahren einführen“ sei für die übergeordneten Ziele nur begrenzt relevant, da die Vorgabe lediglich sieben der 3 000 im Rahmen der Maßnahme zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe geförderten Unternehmen betreffe. Der EuRH räumt ein, Baden-Württemberg habe relevante Zusatzindikatoren aufgenommen, etwa eine Zielvorgabe für die Anzahl von Betriebe, die den Tierschutz in Schweineställen verbesserten.


Ein weiterer EuRH-Bericht beschäftigt sich mit der vor allem von den Mittelmeerländern genutzten Artikel-68-Regelung, mit der Direktzahlungen an bestimmte Wirtschaftsformen, beispielsweise die extensive Viehhaltung, umgeleitet werden können. Auch hier findet der EuRH viele Mängel bei der Umsetzung.

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