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EU rügt Deutschlands Management von FFH-Gebieten

Die EU-Kommission verwarnt Deutschland ein weiters Mal wegen des Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie. Sie bemängelt Verzögerungen bei Maßnahmen in Schutzgebieten von mehr als zehn Jahren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat Deutschland „nachdrücklich“ aufgefordert, den Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie ordnungsgemäß nachzukommen. Wie die Brüsseler Behörde vergangene Woche mitteilte, wurde dazu der zweite Schritt im Rahmen des seit einigen Jahren laufenden Vertragsverletzungsverfahrens - eine mit Gründen versehene Stellungnahme - eingeleitet.

Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und entsprechenden Maßnahmen ausweisen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen.

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Laut der EU-Kommission ist die Frist für die Umsetzung solcher Maßnahmen für die betreffenden Gebiete in Deutschland in einigen Fällen bereits vor „mehr als zehn Jahren“ abgelaufen. Daher habe man der Bundesrepublik im Jahr 2015 ein Aufforderungsschreiben und 2019 nach langwierigen Gesprächen mit Berlin ein ergänzendes Aufforderungsschreiben zukommen lassen. Dennoch sei bei allen 4.606 Natura-2000-Gebieten, in sämtlichen Bundesländern und auf Bundesebene eine fortbestehende Praxis zu beobachten, dass „keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele“ festgelegt würden.

Moniert wird, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen gemäß der FFH-Richtlinie habe. Die Kommission kritisiert zudem die Bundesregierung, weil diese es versäumt habe, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiteten.

Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Brüsseler Vorwürfe zu reagieren. Kommt die Bundesregierung der Aufforderung nicht binnen dieser Frist nach, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen.

Derweil kritisierte der Agrarsprecher der Fraktion der Grünen/EFA, Martin Häusling, die Bundesregierung dafür, ständig mit dem Finger auf andere zu zeigen, wenn es um Naturschutz gehe. Gleichzeitig würde Berlin aber die eigenen Hausaufgaben nicht erledigen.

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) forderte, die Bundesländer müssten endlich die Verpflichtung aus der FFH-Richtlinie ernst nehmen und dafür sorgen, dass in den Gebieten ein günstiger Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Habitate erreicht werde. Hierfür seien spezifische „Management“-Maßnahmen und entsprechend eine ausreichende Finanzierung erforderlich. Der FFH-Richtlinie sei es dabei egal, in welchem Eigentum die entsprechenden Gebiete stehen, heißt es beim Nabu. Auch Maßnahmen ordnungsrechtlicher Art wie z.B. die Einschränkung der Düngung oder der Mahd seien vorstellbar, um den Schutz der Arten und Habitate zu gewährleisten.

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