Naturschutz
EU rügt Deutschlands Management von FFH-Gebieten
Die EU-Kommission verwarnt Deutschland ein weiters Mal wegen des Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie. Sie bemängelt Verzögerungen bei Maßnahmen in Schutzgebieten von mehr als zehn Jahren.
Die Europäische Kommission hat Deutschland „nachdrücklich“ aufgefordert, den Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie ordnungsgemäß nachzukommen. Wie die Brüsseler Behörde vergangene Woche mitteilte, wurde dazu der zweite Schritt im Rahmen des seit einigen Jahren laufenden Vertragsverletzungsverfahrens - eine mit Gründen versehene Stellungnahme - eingeleitet.
Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und entsprechenden Maßnahmen ausweisen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen.
Laut der EU-Kommission ist die Frist für die Umsetzung solcher Maßnahmen für die betreffenden Gebiete in Deutschland in einigen Fällen bereits vor „mehr als zehn Jahren“ abgelaufen. Daher habe man der Bundesrepublik im Jahr 2015 ein Aufforderungsschreiben und 2019 nach langwierigen Gesprächen mit Berlin ein ergänzendes Aufforderungsschreiben zukommen lassen. Dennoch sei bei allen 4.606 Natura-2000-Gebieten, in sämtlichen Bundesländern und auf Bundesebene eine fortbestehende Praxis zu beobachten, dass „keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele“ festgelegt würden.
Moniert wird, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen gemäß der FFH-Richtlinie habe. Die Kommission kritisiert zudem die Bundesregierung, weil diese es versäumt habe, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiteten.
Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Brüsseler Vorwürfe zu reagieren. Kommt die Bundesregierung der Aufforderung nicht binnen dieser Frist nach, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen.
Derweil kritisierte der Agrarsprecher der Fraktion der Grünen/EFA, Martin Häusling, die Bundesregierung dafür, ständig mit dem Finger auf andere zu zeigen, wenn es um Naturschutz gehe. Gleichzeitig würde Berlin aber die eigenen Hausaufgaben nicht erledigen.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) forderte, die Bundesländer müssten endlich die Verpflichtung aus der FFH-Richtlinie ernst nehmen und dafür sorgen, dass in den Gebieten ein günstiger Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Habitate erreicht werde. Hierfür seien spezifische „Management“-Maßnahmen und entsprechend eine ausreichende Finanzierung erforderlich. Der FFH-Richtlinie sei es dabei egal, in welchem Eigentum die entsprechenden Gebiete stehen, heißt es beim Nabu. Auch Maßnahmen ordnungsrechtlicher Art wie z.B. die Einschränkung der Düngung oder der Mahd seien vorstellbar, um den Schutz der Arten und Habitate zu gewährleisten.
von Stefan Lehr
Es geht ums Geld
Hier, wie bei den anderen Mahnverfahren auch, scheint es ums Geld zu gehen. Die Kassen in Bruessel sind leer! Also muss die ergiebigste Kuh gemolken werden. Und da dies nicht auf normalem Wege zu gewaehrleisten ist, macht man es eben durch Strafabgaben. Die betroffenen Landwirte sind ... mehr anzeigen uninteressant und werden als "Kollateralschaden" in Kauf genommen. In anderen EU-Mitgliedsstaaten wird weit weniger nachgeschaut, weil diese "Kuehe" ja bekanntlich eh keine Milch geben. Nur die Stallchefs in Berlin kaempfen nicht dagegen an, weil wir ja eine Industrie-Nation sind und dort ggf. Einbussen zu befuerchten waeren. Und wenn eine Kontrolle, oder Nacharbeit, seit ueber 10 Jahren faellig ist, dann muss man sich schon mal fragen, WAS wird denn da in Berlin gearbeitet? weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Andreas Christ
EU
wer ist eigentlich die EU? und wie kann es sein das ich per Gesetz Flächen verliere weil ich mit der Landwirtschaft Geld verdienen will und ein Privat Bürger seinen Garten weiter wie bisher selbst direkt am Bachlauf bewirtschaften kann. Gleichheit vor dem Gesetz? Die EU sagt was "wie" ... mehr anzeigen ausgelegt werden muss- dabei sollte es doch Länder Sache sein? die Kriminalisierung der Landwirtschaft schreitet immer schneller voran. Es wird uns nicht möglich gemacht die Bestimmungen einzuhalten-zb DÜV- Investitionen in Güllegruben- und Morgen sind die vorgaben wieder anders- Investieren in Neue Ställe und Morgen hat das Schwein einen Halben m2 zu wenig Auslauf. Bestandsschutz hieß das alles früher mal. wir w/sollen nicht die Welt retten, wir sollen den Platz räumen für ...... weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Harald Finzel
Zur Erinnerung:
„Keiner der Landwirte, dessen Grundstücke in FFH-Gebieten liegen, muss Nachteile befürchten, sie können ihre Grundstücke wie bisher nutzen“ - Werner Schnappauf (CSU), damaliger bayerischer Umweltminister, 2004. ... mehr anzeigen (https://www.topagrar.com/suedplus/aus-dem-heft/wer-schuetzt-die-bauernvor-den-buerokraten-9652399.html) weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Kurt Brauchle
War mal was?
Die Ausweisung der FFH Gebiete hat keine weitere Auswirkungen wurde erzählt. Jup, hat nur keiner gesagt für wie lange.
Das meinen unsere Leser
von Josef Doll
Und wenn
mir die EU , oder einer der vielen NGOs die auf diesem Gebiet führend sind sagt wer das ganze frisst gehe ich am Südpol bei 15 C baden !!
Das meinen unsere Leser