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Wegen US-Blockade

EU-Sanktionen künftig auch ohne WTO-Bescheid möglich

Nach der Blockade der WTO durch die USA hat die EU nun eigene Regeln erlassen: Bei Handelsstreitigkeiten kann sie nun selbst Sanktionen gegen Länder erlassen - ohne WTO-Beschluss.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU kann künftig auch ohne endgültigen Beschluss der Welthandelsorganisation WTO in Handelsstreitigkeiten Sanktionen verhängen. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament einigten sich auf eine entsprechende Überarbeitung der EU-Regeln als Antwort auf die US-Blockade der WTO, meldet aiz.info.

Nun "wird die EU sogar dann reagieren können, wenn ein anderes WTO-Mitglied das Streitbeilegungsverfahren blockiert", erklärte die EU-Kommission demnach.

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Die Berufungsinstanz des WTO-Streitbeilegungsmechanismus kann seit Dezember 2019 nicht mehr arbeiten, weil die USA seit fast drei Jahren die Ernennung neuer Richter blockieren. Nach WTO-Regeln müssen Dispute aber in letzter Instanz entschieden sein, damit der Kläger Maßnahmen wie Strafzölle einführen darf.

Die EU fürchtet, dass Länder weiterhin gegen Entscheidungen der WTO Berufung einlegen könnten - wohlwissend, dass genehmigte Sanktionen in Ermangelung einer Berufungsentscheidung bis auf Weiteres nicht verhängt werden können. In diesen Fällen soll die Kommission der Einigung zufolge nun bereits vorher entsprechende Maßnahmen ergreifen können, berichtet Dow Jones News.

Die EU strebe weiterhin eine WTO-Reform hin zu einem "modernisierten und gut funktionierenden multilateralen Regelwerk mit einem zweistufigen Streitbeilegungssystem als Herzstück" an, erklärte EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis. "Vorläufig können wir es uns aber nicht erlauben, über keinerlei Mittel zur Verteidigung zu verfügen", zitiert ihn aiz.info.

Der neue Mechanismus gilt nach Angaben der Kommission auch für die Streitbeilegungsbestimmungen im Rahmen von regionalen oder bilateralen EU-Handelsabkommen, sollte es dort zu einer ähnlichen Blockade kommen wie im Fall der WTO. Die Einigung der Unterhändler muss noch vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden.

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