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EU setzt Verhandlungen mit den USA über Investitionsschutz aus

Die EU-Kommission setzt die Freihandelsgespräche mit den USA teilweise aus. EU-Handelskommissar Karel De Gucht möchte die umstrittenen Klauseln für den Investitionsschutz von Unternehmen erst öffentlich beraten. Alle anderen Teile des Abkommens werden dagegen wie geplant weiter verhandelt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission setzt die Freihandelsgespräche mit den USA teilweise aus. EU-Handelskommissar Karel De Gucht möchte die umstrittenen Klauseln für den Investitionsschutz von Unternehmen erst öffentlich beraten. Alle anderen Teile des Abkommens werden dagegen wie geplant weiter verhandelt.


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"Regierungen müssen die Freiheit haben, Gesetze zu erlassen, die das Ziel haben, die Bevölkerung und die Umwelt zu schützen. Aber sie müssen auch die richtige Balance finden und Investoren fair behandeln, um weiter Investitionen anlocken zu können", erklärte De Gucht am Dienstag. Internationale Handelsabkommen wie die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sollten beides sicherstellen.


Während der Konsultation werden die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen weiterlaufen. Lediglich die Gespräche im Investitionsbereich würden zunächst angehalten, um das Ergebnis der öffentlichen Konsultation abzuwarten. Wie die EU-Kommission klarstellt, ist also nicht zu erwarten, dass der Verhandlungszeitplan des gesamten Freihandelsabkommens beeinträchtigt werden wird.


Die EU-Mitgliedstaaten hatten die Europäische Kommission damit beauftragt, Investitionsschutzklauseln im US-Freihandelsabkommen zu verhandeln. Ziel dabei ist es, die juristischen Schlupflöcher zu schließen, die in den bisherigen 1400 von den EU-Staaten abgeschlossenen Investitionsschutzabkommen bestehen (Deutschland hat mehr als 130), so dass die häufig zitierten missbräuchlichen Investoren-Klagen zukünftig nicht mehr möglich sein werden.


De Gucht wird am Mittwoch in Düsseldorf einen Überblick über das Freihandelsabkommen geben. Er wird dabei auf die in Deutschland geführte Debatte um die Aufweichung von Verbraucherstandards und das umstrittene Investitionsschutzverfahren für Konzerne eingehen.

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