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EU soll GVO-Anbau neu regeln

Die Diskussion um die Renationalisierung der Anbauzulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) hat neue Nahrung erhalten.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Diskussion um die Renationalisierung der Anbauzulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) hat neue Nahrung erhalten. Österreich legte beim EU-Umweltministerrat am vergangenen Donnerstag in Luxemburg einen entsprechenden Vorschlag auf den Tisch, der von zehn weiteren Mitgliedstaaten, darunter Polen, Ungarn, Irland und Griechenland unterstützt wurde. In dem Papier verweist Wien auf die "unbefriedigende Situation" des gemeinschaftlichen Zulassungsverfahrens. Ein großer Teil der EU-Bevölkerung lehne GVO ab; die Zeit sei gekommen, um einen neuen Ansatz zu finden. Im Einzelnen fordert Österreich gemeinsam mit seinen Verbündeten, die Zulassung oder das Verbot des GVO-Anbaus sowohl für das gesamte Staatsgebiet als auch für bestimmte Regionen ins Ermessen der nationalen Regierungen zu stellen. Als Begründung für ein Verbot sollen neben Umweltschutzaspekten auch sozioökonomische Kriterien herangezogen werden können. Für die Definition und Bewertung solcher Merkmale sei derzeit jedoch noch keine Methodik vorhanden. Österreich schlägt deshalb die Ausarbeitung solcher Kriterien auf EU-Ebene vor und verweist dazu auf die GVO-Schlussfolgerungen des Rates vom vergangenen Dezember. Unterdessen veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neue Gutachten, in denen österreichische GVO-Importverbote als unbegründet bewertet werden.

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