Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ihr Urteil im Hinblick auf die Strafzölle, die die Europäische Union auf Waren aus den Vereinigten Staaten erheben darf, offenbar gefällt.
Verschiedenen Quellen zufolge soll die Höhe der jährlichen Gegenzölle rund 3,4 Mrd. € betragen. Mit einer offiziellen Bekanntgabe durch die Genfer Organisation wird zeitnah gerechnet.
Die Zölle dürfen als Ausgleich für die von der Welthandelsorganisation offiziell als „unzulässig“ eingestuften US-Subventionen für den amerikanischen Flugzeughersteller Boeing erhoben werden.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte die WTO indes Washington dazu berechtigt, als Ausgleich für die Subventionierung von Airbus Zölle auf EU-Waren Strafzölle im Wert von fast 7 Mrd. € jährlich zu erheben. Unmittelbar danach hatte die US-Regierung diese unter anderem auf Schweinefleisch sowie Milchprodukte und Wein aus der EU erlassen.
Welche Produkte US-amerikanischer Herkunft jetzt beim Import in die Europäische Union mit Strafzöllen belegt werden, scheint noch nicht festzustehen. Es ist Beobachtern zufolge allerdings damit zu rechnen, dass ein „relevanter“ Teil der Abgaben ebenfalls auf Lebensmittel und Agrargüter erhoben werden.
Derweil appellierte der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament, der SPD-Politiker Bernd Lange, an die EU-Kommission, rasch eine entsprechende Liste mit den ausgewählten Gütern und Zollsätzen zu präsentieren. Nichtsdestoweniger hoffe er, so Lange, dass sich die politischen Verhältnisse in den Vereinigten Staaten bald änderten und viele offene Handelskonflikte dann friedlich beigelegt werden könnten.