Mexiko darf demnächst bis auf weiteres kein Pferdefleisch in die Europäische Union exportieren. Wie die EU-Kommission auf Anfrage bestätigte, gilt eine im Dezember getroffene Entscheidung formell ab dem 15. Januar. Bereits vorher verschickte Lieferungen könnten allerdings noch bis Anfang März in die Gemeinschaft gelangen.
Das Importverbot ergibt sich laut Kommission als Folge der Aussetzung eines Überwachungsplans. Das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) habe bei Inspektionen - zuletzt im Juni 2014 - wiederholt Defizite bei der Pferdefleischgewinnung festgestellt. Ferner hätten die mexikanischen Behörden keine ausreichenden Schritte zur Beseitigung der Mängel unternommen.
„Die Verlässlichkeit der Garantien zu Herkunft der Pferde, ihrer Rückverfolgbarkeit und ihrer medizinischen Behandlungsgeschichte bleiben sehr schwach“, so die Kommission. Deshalb könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem erschlachteten Fleisch eventuell verbotene Substanzen befänden. Gemäß den EU-Regeln dürfen für den menschlichen Verzehr bestimmte Pferde beispielsweise nicht mit dem Entzündungshemmer Phenylbutazon behandelt worden sein.
Nach Angaben der Kommission kann die Entscheidung nach Prüfung ausreichender Garantien der mexikanischen Behörden rückgängig gemacht werden. Dazu ist zuvor jedoch eine weitere Inspektionsreise der FVO nach Mittelamerika nötig. Die EU-Gesamteinfuhren von Pferdefleisch aus Mexiko bewegten sich im Zeitraum 2011 bis 2013 zwischen 5 000 und 6 000 t jährlich.