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Europäischer Rechnungshof kritisiert Nutzung des Modernisierungsfonds

EU-Mittel für die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe sollten stärker auf die EU-Prioritäten einerseits und die spezifischen Erfordernisse der Mitgliedstaaten andererseits ausgerichtet werden. Das fordert der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem Sonderbericht. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis könnte dadurch deutlich verbessert werden, meinen die Prüfer.

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EU-Mittel für die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe sollten stärker auf die EU-Prioritäten einerseits und die spezifischen Erfordernisse der Mitgliedstaaten andererseits ausgerichtet werden. Das fordert der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem Sonderbericht.


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Das Kosten-Nutzen-Verhältnis könnte dadurch deutlich verbessert werden, meinen die Prüfer. Auch wenn sie einräumen, dass das Nominalziel der einschlägigen Fördertöpfe erreicht wurde, geben sie sich damit nicht zufrieden, „da jede Investition beziehungsweise jeder Erwerb neuer Ausrüstungsgegenstände zwangsläufig zu einem gewissen Maß an Modernisierung führt“.


Der EuRH untersuchte die Maßnahmen in einzelnen Regionen von insgesamt zehn Mitgliedstaaten, darunter in Deutschland Baden-Württemberg. Unter dem Strich verteilt der Rechnungshof schlechte Noten - entweder, weil die Zielorientierung der Maßnahmen völlig fehle oder weil durchaus sinnvolle Auswahlkriterien in der Praxis mangelhaft umgesetzt worden seien. Die Lage werde durch ungenügende Kontrolle seitens der Europäischen Kommission teilweise verschlimmert. Ferner verfügten nicht alle Mitgliedstaaten über wirksame Verfahren, um die Rentabilität der Betriebe bzw. der Investitionsprojekte zu ermitteln. Durch all diese Mängel verringere sich darüber hinaus die potentielle Wirksamkeit anderer EU-Mittel. Die Überwachung der Ergebnisse sei nicht gewährleistet.


Der EuRH spricht eine Reihe von Empfehlungen aus, wie man die Wirksamkeit der Modernisierungsförderung verbessern könnte. Beispielsweise sollte die Kommission die regionalen Programme für die ländliche Entwicklung nur dann genehmigen, wenn darin ausreichende Nachweise über die Zielorientierung sowie klare und relevante Auswahlkriterien enthalten seien. Für die Zeit nach 2013 müsse die Verfügbarkeit relevanter und zuverlässiger Informationen sichergestellt werden. Den Mitgliedstaaten empfiehlt der EuRH, wirksame Verfahren einzurichten, um zu verhindern, dass Beihilfen in zweifelhafte Projekte fließen. Diese Verfahren sollten in angemessenem Verhältnis zu den Risiken stehen. (AgE)

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