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Europaparlament fordert europäisches Lieferkettengesetz

Zertifizierte Importwaren sollen Umwelt- und Sozialstandards gerecht werden. Die EU-Kommission möchte bis Juni einen Gesetzentwurf vorlegen. Aus der Wirtschaft kommt bereits Kritik.

Lesezeit: 2 Minuten

Importeure von Soja und Rindfleisch sollen sich stärker um den Erhalt des tropischen Regenwaldes kümmern. Das fordert das Europaparlament laut aiz.info. Die Parlamentarier sprechen sich für eine gemeinsame Regelung aus, um einen Flickenteppich von nationalen Regelungen auf dem EU-Binnenmarkt zu vermeiden. Die Forderung eines EU-Lieferkettengesetzes wurde zur Wochenmitte im Plenum des Europaparlaments mit großer Mehrheit verabschiedet.

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Anfang März hatte sich das Bundeskabinett auf ein deutsches Lieferkettengesetz geeinigt. Die Kritik aus der Wirtschaft, aber auch von Umweltschutzverbänden und Menschenrechtsaktivisten, war groß. Inwiefern das europäische Lieferkettengesetz das deutsche Vorhaben ergänzt oder gar ersetzt, ist noch nicht klar.

EU-Gesetz erst 2024

Klar ist laut dem Pressedient aiz.info, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für den kommenden Juni zugesagt hat, der nach dem Gesetzgebungsverfahren dann frühestens 2024 in Kraft treten könnte. Es geht darum, dass auf dem EU-Binnenmarkt nur noch Waren gehandelt werden sollen, bei deren Erzeugung weder Menschenrechte noch die Umwelt zu Schaden kommen. In der Agrarbranche betreffen diese Sorgen vor allem die Importe von Soja, Rindfleisch, Palmöl oder Kakao. Die Importeure müssen sich um zertifizierte Ware bemühen. Die betroffenen Unternehmen sollen zukünftig eine gesicherte Herkunft und die nachhaltige Erzeugung ihrer Produkte dokumentieren.

Kritik aus der Wirtschaft

Aus der Wirtschaft kommt bereits Kritik an den bürokratischen Mehrkosten für die Betriebe. Die Sorgfaltspflicht soll nicht nur auf Großbetriebe beschränkt werden. "Auch Kleinunternehmen können Schäden verursachen", betonte die niederländische Berichterstatterin Lara Woltersvon den Sozialdemokraten laut aiz.info. Das EU-Parlament möchte deshalb alle Akteure entlang der Kette in die Pflicht nehmen, neben Importeure oder Großhändler von Agrarerzeugnissen also auch Verarbeiter und deren Kunden. Die Sorgfaltspflicht soll nicht an der Größe, sondern am Risiko festgemacht werden, das sich je nach Produkt und Herkunftsland unterscheidet, so die Parlamentarier. Kann ein Unternehmen seine Sorgfalt nicht nachweisen, drohen Strafen. Außerdem können die Geschädigten im Rahmen des Zivilrechts vor Gericht ziehen.

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