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Europaparlament stoppt Freigabe für mehr Zucker in Babynahrung

Mit knapper Mehrheit hat sich das Europaparlament gegen eine Vorlage der Europäischen Kommission ausgesprochen, wonach den Baby- und Kleinkindkostherstellern erlaubt werden sollte, den derzeit gültigen, maximal erlaubten Zuckerzusatz von 7,5 g pro 100 Kilokalorien (kcal) auch in Säuglingsbeikost fortzuführen.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit knapper Mehrheit hat sich das Europaparlament gegen eine Vorlage der Europäischen Kommission ausgesprochen, wonach den Baby- und Kleinkindkostherstellern erlaubt werden sollte, den derzeit gültigen, maximal erlaubten Zuckerzusatz von 7,5 g pro 100 Kilokalorien (kcal) auch in Säuglingsbeikost fortzuführen.


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Laut Europaparlament entspricht dieser Wert jedoch einem Zuckeranteil von 30 % an der Gesamtenergie. Damit leiste man der Fettleibigkeit von Kindern Vorschub und fördere Geschmacksvorlieben für Süßes. Das Parlament verlangte stattdessen eine Beschränkung des maximalen Zuckergehalts in Baby- und Kleinkindnahrung anhand von Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf weniger als 10 % der Gesamtenergie.


„Besonders für Säuglinge und Kleinkinder sollte der Zuckerzusatz möglichst gering gehalten werden“, erklärte der zuständige Berichterstatter Keith Taylor von der Fraktion EFA/Die Grünen. Der Brite monierte, die Kommission widerspreche mit ihrem Vorschlag sowohl den Empfehlungen der WHO als auch wissenschaftlichen Gremien der EU-Mitgliedstaaten. Daneben verlangt das Parlament Hinweise zur Babynahrung, dass die Erzeugnisse erst für Kinder ab einem Alter von einem halben Jahr geeignet seien und die Empfehlung nicht untergraben dürfe, Säuglinge in den ersten sechs Monaten ausschließlich zu Stillen.


Die Kommission nahm die Ablehnung des Entwurfs zur Kenntnis, bedauerte jedoch die dadurch entstehende Verzögerung für das Inkrafttreten weiterführender Kennzeichnungsregeln. Die Brüsseler Behörde muss jetzt einen überarbeiteten Vorschlag vorlegen.


Was gilt bisher?


Geltendes europäisches Recht ist die Richtlinie 2006/125/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, sagt Günter Tissen, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker gegenüber top agrar online.


Diese Richtlinie enthält im Anhang I Regelungen zum Kohlenhydratgehalt von Beikost. Für zugesetzte Zuckerarten ist ein Höchstwert von 7,5 g/100 kcal vorgesehen. Dieser Regelung liegt ein Bericht des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses („Scientific Committee on Food“, SCF) zugrunde.

 

Das SCF ist praktisch der Vorläufer der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ESFA). Mit der neuen Verordnung wollte die Kommission die bisherigen wissenschaftsbasierten Regelungen beibehalten.


Was sagt die Zuckerwirtschaft?


"Dass das Parlament seine Ablehnung mit dem Verweis auf die WHO-Richtlinie zum Zuckerverzehr begründet, halten wir für nicht gerechtfertigt, da die WHO-Richtlinie den Empfehlungen renommierter wissenschaftlicher Einrichtungen wie denen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) widerspricht und einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhält", so Tissen weiter. Zucker ist seiner Meinung nach kein Dickmacher, die Energiebilanz entscheidet. Selbst die WHO räume ein, dass der Austausch von Zucker durch andere Kohlenhydrate keinerlei Änderung des Körpergewichts zur Folge hat.


Häusling: "Kinder auf Zucker zu konditionieren ist perfide!"


Martin Häusling, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments, zeigte sich erleichtert, dass die grüne Fraktion im Europäischen Parlament verhindert habe, dass Babys künftig mit Zuckerlösungen ernährt werden dürfen. "Ohne das Einschreiten der Grünen  wären in Europa künftig Muttermilchersatzprodukte erlaubt, die bis zu 30 Prozent  ihrer Energie aus Zucker beziehen", sagte er.


Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, dass die Zuckeraufnahme auf 10, besser aber auf 5 Prozent der Gesamtenergie beschränkt sein sollte, und zwar aus Gesundheitsgründen. Mangelhafte Ernährung sei die häufigste Ursache für Erkrankungen und Todesfälle weltweit. Übergenuss von Zucker habe daran entscheidenden Anteil, so der Politiker.


"Es ist perfide, wie schon die Allerkleinsten auf Süßes konditioniert werden. Auch wer sein Kind nicht stillen kann oder will, muss sicher sein können, dass es mit der im Handel erhältlichen Säuglings- oder Kleinkindnahrung gesund ernährt werden kann."


Die Grünen haben mit der Zuckerindustrie laut Häusling klare Grenzen aufgezeigt. Jetzt sei die Kommission am Zuge - sie müsse ihren Gesetzesvorschlag dringend ändern. Zum Wohle der Gesundheit jedes Einzelnen und der Weltgesundheit.“


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