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EVP fordert Aufschub für die EU-Agrarreform bis 2024

Die Europäischen Konservativen wollen die eigentlich 2020 anstehende EU-Agrarreform bis 2024 verschieben. Damit wollen sie die Neugestaltung der Agrarpolitik von den Brexit Verhandlungen abkoppeln. Bis dahin soll das aktuelle System weiter laufen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäischen Konservativen wollen die eigentlich 2020 anstehende EU-Agrarreform bis 2024 verschieben. Damit wollen sie die Neugestaltung der Agrarpolitik von den Brexit Verhandlungen abkoppeln. Bis dahin soll das aktuelle System weiter laufen.


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Die Europäische Volkspartei (EVP), die sich aus christlich-demokratischen und konservativ-bürgerlichen Mitgliedsparteien in der EU zusammensetzt, hat sich zu Beginn der Woche auf ihr Strategiepapier zur Zukunft der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Darin schlägt sie vor, die eigentlich im Jahr 2020 anstehende EU-Agrarreform auf das Jahr 2024 zu verschieben. „Anstatt einer eiligen Reform, sollte die derzeitige GAP bis 2024 fortfahren“, steht in dem Papier, dass top agrar vorliegt. Vor den Diskussionen über die künftige GAP-Reform müssten zunächst die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU stehen und ein stabiler finanzieller Rahmen nach dem Brexit festgelegt werden, begründet die EVP ihre Ansicht.


Unbedingtes Festhalten an den Direktzahlungen


Keinen Zweifel lässt die EVP daran, dass die Agrarförderung in der EU auch nach der Reform auf Basis von Direktzahlungen laufen soll. Direktzahlungen sollen „ in Zukunft auch weiterhin wesentlich für die Stabilität und Sicherheit der landwirtschaftlichen Einkommen“ sein und die Preisvolatilitäten auf den Agrarmärkten abpuffern, heißt es in dem Papier. Die Zahlungen haben „einen tatsächlichen europäischen Mehrwert für die Gemeinschaft und sollten daher weiterhin vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden“, legt sich die EVP fest. Eine Kofinanzierung der EU-Mitgliedstaaten in der 1. Säule der GAP lehnt sie ab. Künftig müssten die Direktzahlungen besser begründet werden, räumt die EVP allerdings ein. Die Zahlungen würden den Landwirten als Vergütung für öffentliche Güter angeboten, darunter listet die EVP Ernährungssicherheit, hohe Tierschutznormen, eine hohe Lebensmittelqualität, die Erhaltung der Kulturlandschaft und die Bereitstellung von Umwelt- und Klimazielen auf.


Ausgleich für Risikomanagement aus der 2. Säule


Für notwendig erachtet die EVP außerdem freiwillige Ausgleichszahlungen der EU-Mitgliedstaaten, die es Landwirten ermöglichen sollen, auf Klima-, Gesundheits- und Marktrisiken zu reagieren. Über die Zahlungen der 2. Säule sollen die Landwirte in jedem Mitgliedstaat die Wahl erhalten, sich freiwillig für die besten privaten Risikomanagement- und Stabilisierungsinstrumente zu entscheiden. „Die künftige GAP soll einen einfachen Zugang zu privaten Versicherungen (z.B. gegen Klimaschutzrisiken) und Risikomanagementinstrumenten (z.B. Investmentfonds und Einkommensstabilisierungsinstrumente) für Landwirte ermöglichen“, schreibt die EVP.


Greening soll in 1. Säule bleiben


Die EVP spricht sich in ihrem Strategiepapier gegen ist die Abschaffung des Greenings aus. Auch will sie es bei den Direktzahlungen in der 1. Säule belassen. Es sei allerdings „ein neuer Ansatz für das Greening in der ersten Säule erforderlich“, heißt es in dem Strategiepapier. Dieser soll das Greening vereinfachen und verbessern, „um effizienter zu arbeiten und die Landwirte zu ermutigen, sich in einer nachhaltigeren Landwirtschaft zu engagieren“, formuliert es die EVP. Damit hat sich der deutsche EU-Abgeordnete Albert Deß in der EVP mit seiner Forderung das Greening in die zweite Säule zu verfrachten, nicht durchgesetzt.


Das Strategiepapier zur Zukunft der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) der EVP ist federführend vom deutschen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) erarbeitet worden. Gemeinsam mit dem Präsident der EVP, Joseph Daul und dem EU-Abgeordneten Michel Dantin hat er es zu Beginn der Woche in Kopenhagen präsentiert.

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