Der Fachverband Biogas (FvB) bleibt skeptisch gegenüber dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die seit 1. Januar 2012 geltende Neuregelung wird nach Einschätzung von Verbandspräsident Josef Pellmeyer nicht zu einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien führen. In der Praxis werde „eher das Gegenteil eintreten“, so Pellmeyer.
In allen Sparten der erneuerbaren Energien würden die beschlossenen Änderungen zu einer Reduzierung des Anlagenzubaus führen. „Für den Biogasbereich bedeutet dies, dass im mittleren Anlagensegment kaum noch Projekte realisierbar sind“, erklärte der FvB-Präsident. Günstiger stelle sich die Situation im kleinen Leistungsbereich von Anlagen bis 75 kW dar. Dort wird laut Pellmeyer ein Markt entstehen, „wenn es gelingt bei ständig steigenden Auflagen und Hürden die Güllevergärung für 25 Cent pro Kilowattstunde wirtschaftlich darzustellen.“ Bei großen Biogasanlagen werde das künftige Geschäft voraussichtlich stark auf Gaseinspeiseanlagen hinauslaufen.
Für bedenklich hält der FvB-Präsident zudem, dass mit der Netz- und Systemintegration der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Speicherfragen eines der wichtigsten Themen nur sehr unzureichend im EEG 2012 berücksichtigt worden.
Bedarfsgerechte Stromeinspeisung regeln
Nach Angaben Pellmeyers hatte der FvB bereits zur ersten EEG-Novelle im Jahr 2004 Vorschläge für die bedarfsgerechte Einspeisung von Strom aus Biogasanlagen unterbreitet. Leider sei auch mit der aktuellen dritten Novellierung kein Anreiz im Gesetz geschaffen worden, der die ausgleichenden Funktionen des speicherbaren Biogases in der Praxis voranbringe, kritisierte Pellmeyer. Dies sei umso bedauerlicher, als Strom aus Biogas ein erhebliches Potenzial zum Ausgleich extremer Netzsituationen aufweise. Die Bundesregierung sei daher aufgefordert, auf dem Verordnungsweg schnell eine praxistaugliche Regelung zur bedarfsgerechten Stromeinspeisung aus bestehenden und neuen Biogasanlagen vorzulegen. (AgE)