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Fall Schulze Föcking: Skandal mit Ansage
Verstöße gegen die Tierschutzgesetzgebung müssen geahndet werden wie jeder andere Gesetzesverstoß auch. Sonderregeln für Minister(innen) oder andere Funktionsträger gibt es nicht. Aber wer stellt fest, dass ein Verstoß vorliegt? Stalleinbrecher? Das Fernsehen?
Ein Kommentar von Anselm Richard, Chefredakteur des Wochenblatts für Landwirtschaft und Landleben:
Verstöße gegen die Tierschutzgesetzgebung müssen geahndet werden wie jeder andere Gesetzesverstoß auch. Sonderregeln für Minister(innen) oder andere Funktionsträger gibt es nicht. Aber wer stellt fest, dass ein Verstoß vorliegt? Stalleinbrecher? Das Fernsehen? Oder die zuständigen Behörden und Gerichte?
Wahrscheinlich hatte Christina Schulze Föcking insgeheim schon mit Stalleinbrechern gerechnet. Denn dass die Bäuerin und neue Landwirtschaftsministerin ins Visier der sogenannten Tierrechtler geraten würde, war längst klar. Vorzeigepersönlichkeiten der Agrarbranche sind bevorzugtes Ziel ihrer Attacken. Illegal gedrehte Filme sollen nun belegen, dass die CDU-Politikerin eine Tierquälerin ist.
An einem darf es keinen Zweifel geben: Wenn jemand gegen die Tierschutzgesetzgebung verstößt, muss dies geahndet werden wie jeder andere Gesetzesverstoß auch. Sonderregeln für Minister(innen) oder andere Funktionsträger gibt es nicht. Gleiches Recht für alle! Aber wer stellt eigentlich fest, dass eine Straftat vorliegt? Die Stalleinbrecher und das Fernsehen? Oder die zuständigen Behörden und Gerichte?
Vieles ist bemerkenswert am „Fall Schulze Föcking“ . Zum einen sind die Tierrechtler über einen längeren Zeitraum immer wieder eingestiegen, bis sie die „passenden“ Bilder hatten. Die Aufnahmen (aus der Krankenbucht!) sind außerdem schon älter, sozusagen auf Vorrat gedreht. Sie wurden aber so lange zurückgehalten, bis Schulze Föcking in Amt und Würden war. Umso größer ist natürlich die öffentliche Empörung über die angeblichen Verstöße gegen Tierschutzvorschriften. Drei, zwei, eins: „Skandal!“. Es ging den Filmern, die sich selbst des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht haben, nicht darum, den Tieren zu helfen. Dann hätten sie sofort den Amtstierarzt informiert. Schulze Föcking sollte als Ministerin unmöglich gemacht werden.
Der Fernsehsender, der die Aufnahmen verbreitete, machte seine Sache nicht besser. Die umfassende und sachlich informierende Stellungnahme des Betriebsleiters wurde praktisch nicht berücksichtigt. Statt neutrale Sachverständige hinzuzuziehen, wählten die Redakteure als „unabhängige Expertin“ eine Tierärztin aus, die im September für die Grünen als Direktkandidatin in den Bundestag einziehen möchte. Politische Interessenkonflikte werden völlig ausgeblendet. Ganz abgesehen davon, hat die auf Hunde spezialisierte Polit-Tierärztin keine Praxis in der Betreuung von Schweinebeständen vorzuweisen.
Und schließlich gibt es den Chor der Kritiker, die die üblichen Parolen aus der Phrasendreschmaschine nachbeten: industrielle Massentierhaltung und Profitmaximierung. Als ob ein Landwirt mehr Geld verdienen würde, wenn Schweine schlecht gehalten werden oder krank sind!
Das Ziel der Tierrechtler und Stalleinbrecher ist nicht, die Tierhaltung zu verbessern. Es geht einzig und allein darum, bestimmte Menschen in ihrer persönlichen Integrität zu beschädigen und in ihrer Würde herabzusetzen. Dazu ist ihnen jedes Mittel recht. Wenn das weiter geduldet, mit dem Siegel der Gemeinnützigkeit belohnt und über quotengeile Medien hochgejubelt wird, sind dem Denunziantentum und der Selbstjustiz in der Gesellschaft Tür und Tor geöffnet – nicht nur den Bauern gegenüber. Das kann niemand ernsthaft für richtig halten.
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