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FDP fordert grundlegende Reform des Bau- und Immissionsschutzrechts

Der Unmut wächst, wie es denn nun mit den Borchert-Vorschlägen weitergeht. Welche Vorgaben kommen, welche nicht? Der Stallneubau steht jedenfalls wegen dem unklaren Bau- und Immissionsschutzrecht.

Lesezeit: 3 Minuten

Vorfahrt für tierwohlgerechte Verfahren im Bau- und Immissionsschutzrecht fordert die FDP-Bundestagsfraktion. Nur über eine grundlegende Reform seien Rechtsklarheit und Planungssicherheit herzustellen, die für den Bau tierwohlgerechter Ställe unabdingbar seien, heißt es in einem Antrag, den die Liberalen vergangene Woche in den Bundestag eingebracht haben und der zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde.

Darin bezeichnet die FDP die Empfehlungen der Borchert-Kommission als einen Meilenstein, weil erstmals ein lang angelegter Entwicklungspfad für die Tierhaltung aufgezeigt werde und die berechtigten Anliegen der Tierschutzorganisationen einbezogen würden. Bemängelt wird allerdings, dass sich die Vorschläge im Wesentlichen um Finanzierungsfragen drehten.

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Das größte Hindernis für einen Umbau der Tierhaltung seien jedoch baubürokratische Auflagen und eine mangelnde Planungssicherheit.

Baulandmobilisierungsgesetz nutzen

Unterdessen bekräftigte der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Forderung nach Änderungen im Bau- und Immissionsschutzrecht. „Wer mehr Tierwohl will, muss auch den Umbau von Ställen zulassen“, mahnte DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Seinen Angaben zufolge führt die derzeitige bau- und genehmigungsrechtliche Praxis in vielen Regionen zu einem faktischen Stillstand jeglicher Weiterentwicklung der Tierhaltung. Dem Bundesumweltministerium warf der Bauernpräsident vor, die notwendigen Anpassungen zu blockieren. Dies sei umso unverständlicher, als die Vorschläge der Bundeslandwirtschaftsministerin sowie der Borchert-Kommission die Diskussion um die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und um das Baulandmobilisierungsgesetz den gesetzgeberischen Handlungsbedarf an dieser Stelle mehr als deutlich aufzeigten.

Dringend geboten sei es, im Baulandmobilisierungsgesetz die notwendigen Anpassungen im Bau- und Immissionsschutzrecht vorzunehmen, damit Um- und Neubauten für Tierwohlställe zeitnah umgesetzt werden könnten. Dies sei die Voraussetzung, damit die im Rahmen des Konjunkturprogramms beschlossene Investitionsförderung für Stallumbauten überhaupt wirksam werden könne.

Rukwied verwies darauf, dass der DBV hierfür bereits frühzeitig den Ministerien Regelungsvorschläge in Form eines Artikelgesetzes gemacht habe. Diese müssten nun in das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Baugesetzbuches einfließen, so der Bauernpräsident.

Enorme Überreglementierung

Nicht die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher fehlt; vielmehr leiden die Erzeuger unter einer enormen Überreglementierung“, erklärte FDP-Berichterstatter Karlheinz Busenzum Antrag seiner Fraktion. Wenn Ställe nicht tierwohlgerecht umgebaut werden dürften, weil Umweltauflagen dies verhinderten, bleibe alles beim alten.

„Tierschutz und Umweltschutz dürfen sich nicht jeweils einander ausschließen, wie es derzeit leider zu Lasten der Tiere noch oft der Fall ist“, betonte Busen. Regelungsbedarf zeigen die Liberalen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien auf.

Im Baugesetzbuch wird eine Aufhebung des Privilegierungsausschlusses für gewerbliche Tierhaltungsanlagen gefordert. Mit einer Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung soll die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben aufgehoben werden, die der Verbesserung des Tierwohls dienen. Erleichterungen werden zudem im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie insbesondere zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vorgeschlagen.

Für EU-Tierwohl- und Herkunftskennzeichen

Neben baurechtliche Erleichterungen für tierwohlgerechte Stallbauten zielt der FDP-Antrag auf die Einführung eines verpflichtenden europäischen Tierwohl- und Herkunftskennzeichen ab. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft müsse genutzt werden, um ein Konzept für ein mehrstufiges bindendes Label für alle tierischen Erzeugnisse über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg voranzubringen. „Das Tierwohllabel von Julia Klöckner führt innerhalb des EU-Binnenmarktes nur zu Wettbewerbsnachteilen zu Lasten der deutschen Landwirtschaft, bringt gerade bei Importfleisch aber null Transparenz für die Verbraucher“, kritisierte Busen.

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