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Gentechnik

FDP fordert rechtliche Lockerung für neue Züchtungstechniken

Die FDP will den neuen Züchtungstechniken den Weg ebnen. Sie fordern Veränderungen im Gentechnikrecht. Konkret schlagen sie die Einführung eines abgestuften Risikoklassifizierungsverfahrens vor.

Lesezeit: 2 Minuten

In einem Antrag, den die Liberalen in den Bundestag eingebracht haben und der am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, die Chancen der neuen Züchtungsmethoden anzuerkennen und für ein technologieoffenes Gentechnikrecht einzutreten. Dazu seien sowohl eine grundsätzliche Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts als auch eine Anpassung an das deutsche Gentechnikrecht erforderlich.

Umstellung auf produktorientiertes Zulassungsverfahren

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Laut FDP-Antrag soll die Bundesregierung sich für die Einführung eines abgestuften Risikoklassifizierungsverfahrens einsetzen. Dieser Risikoklassifizierung sollen sämtliche Pflanzenzüchtungsverfahren unterworfen werden, von klassischen Züchtungsverfahren bis hin zu modernen Genome-Editing-Verfahren. Langfristig sei die Umstellung auf ein produktorientiertes Zulassungsverfahren anzustreben. Die Liberalen stufen die neuen Züchtungstechniken als „bahnbrechende Erweiterung der bisherigen Verfahren“ ein. Mit den Genome Editing sei es möglich, das Genom eines Organismus deutlich schneller, zielgerichteter und kostengünstiger zu verändern als mit herkömmlichen Verfahren der klassischen Gentechnik und der Mutagenese.

Nutzung von genetischem Material stark eingeschränkt

Der FDP zufolge kann nicht länger hingenommen werden, dass Deutschland und die EU durch die Einschränkungen des aktuell bestehenden Gentechnikrechts dauerhaft von Zukunftstechnologien abgekoppelt würden, „von denen große Potentiale für eine nachhaltigere Landbewirtschaftung und die Verbesserung der weltweiten menschlichen Gesundheit ausgehen können“. Eine schwerwiegende Konsequenz für den Fortschritt der Züchtung sei zudem, dass auch für die klassische Kreuzungszüchtung die Nutzung von genetischem Material stark eingeschränkt werde.

Neue EU-Kommission soll Thema 2020 aufgreifen

Eine Mehrheit der EU-Agrarminister will den Rechtsrahmen für die neuen Züchtungsmethoden lockern. Sie sollen nicht mehr unter das strenge Gentechnikrecht fallen. Umsetzten soll das aber erst die nächste EU-Kommission, die im Herbst 2019 ihre Arbeit aufnimmt. In Deutschland sind sich das CDU-geführte Landwirtschafts- und das SPD-geführte Umweltministerium noch uneins, bei der Bewertung der neuen Züchtungstechniken. Während Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner offen für Veränderungen im EU-Gentechnikrecht ist, stuft Umweltministerin Svenja Schulze auch die neuen Züchtungsmethoden als Gentechnik ein und möchte ihre Regelung über das EU-Gentechnikrecht beibehalten.

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