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Feldzerstörer von Gatersleben kommen straffrei davon

Nach fünf Jahren hat das Landgericht Magdeburg das Verfahren gegen zwei Gentechnikgegner ohne Begründung eingestellt. Sollte auch der dritte Angeklagte dem Prozessende zustimmen, werden auch die Anschuldigungen gegen ihn fallen gelassen.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach fünf Jahren hat das Landgericht Magdeburg das Verfahren gegen zwei Gentechnikgegner ohne Begründung eingestellt. Sollte auch der dritte Angeklagte dem Prozessende zustimmen, werden auch die Anschuldigungen gegen ihn fallen gelassen.

 

Wie der MDR berichtet, hatte die Feldbefreiungsgruppe "Gendreck Weg" im April 2008 einen Teil der Anpflanzung von gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände des Leibnitz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben mit Hacken verwüstet. Im ersten Prozess gestanden sie die Tat, beriefen sich dabei aber auf rechtfertigenden Notstand.

 

Das Amtsgericht Aschersleben bezifferte den Schaden damals auf 1.250 Euro. Das Institut sprach dagegen von 200.000 Euro.

 

Das Landgericht Magdeburg hatte die Täter daraufhin 2012 wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg hob das Urteil des Landgerichts allerdings wieder auf, weil die Richter nicht ausreichend auf die Genehmigung für die Pflanzung des gentechnisch veränderten Weizens eingegangen seien. Die Angeklagten hatten den Genehmigungsbescheid als grob rechtswidrig gerügt. Daher wurde jetzt erneut in Magdeburg verhandelt mit dem Ergebnis, dass man den Prozess nach gegenseitigem Einverständnis beendet. (ad)



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