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Finanzausschuss soll zum Thema Gemeinnützigkeit und Straftaten von Tierschützern beraten

Im Bundestag gibt es kontroverse Ansichten über Stalleinbrüche von Tierschützern und Tierrechtlern. Dabei geht es darum, ob Vereinen in solchen Fällen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann. Das Thema wird den Finanzausschuss des Bundestages weiter beschäftigen.

Lesezeit: 5 Minuten

Im Bundestag gibt es kontroverse Ansichten über Stalleinbrüche von Tierschützern und Tierrechtlern. Dabei geht es darum, ob Vereinen in solchen Fällen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann. Das Thema wird den Finanzausschuss des Bundestages weiter beschäftigen.


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Der von der FDP-Fraktion im Bundestag eingebrachte Antrag zu Straftaten und der Gemeinnützigkeit von Vereinen, in dem diese insbesondere auf die Vorgehensweise der Tierrechtsorganisation PETA abstellt, hat untersschiedliche Reaktionen hervor gebracht. Während Abgeordnete der Unionsfraktion die Kritik der Liberalen an „selbsternannte Tierrechtler“ teilten, warfen Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen der FDP vor, die Tierrechtler nur einschüchtern und das in Ställen aufgenommene Tierleid dagegen ausblenden zu wollen. In dem Antrag der Liberalen, der in der Nacht auf vergangenen Freitag federführend an den Finanzausschuss überwiesen wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen.


Vertreter des Bundes sollten nach dem Willen der FDP in der Runde Referatsleiter Abgabenordnung auf eine einheitliche Rechtsauslegung hinarbeiten. PETA werfen die Liberalen vor, unter dem Deckmantel des Tierschutzes ein Geschäftsmodell zum Einwerben von Spenden entwickelt zu haben. Der FDP-Abgeordnete Dr. Gero Hocker gab zu Protokoll, wenn führende Repräsentanten, also nicht einfache Mitglieder, solcher Organisationen dazu aufriefen, Gesetze zu brechen, oder glaubten, Gesetzesbrüche im Nachhinein rechtfertigen zu können, dann dürften sie nicht gleichzeitig in den Genuss von exklusiven steuerlichen Erleichterungen kommen. „Das passt unserer Meinung nach nicht zueinander“, so Hocker.


"Grenzüberschreitungen"


Der CDU-Politiker Uwe Feiler stellte im Protokoll fest, dass für ihn PETA-Aktionen wie der „Holocaust auf Ihrem Teller“ von 2004 oder die Abschussliste mit Politikerfotos, die man erledigt habe, aus diesem Jahr nicht mehr hinnehmbare Grenzüberschreitungen seien. Feiler wies jedoch darauf hin, dass die Finanzverwaltung bereits heute die notwendigen Instrumente an der Hand habe, um tätig werden zu können. Der Bundesfinanzhof habe bereits 1978 zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung eines Vereins entschieden, dass die Einhaltung der verfassungsgemäßen Ordnung Grundvoraussetzung für die Gewährung der Gemeinnützigkeit sei. Der CSU-Abgeordnete Sebastian Brehm erläuterte ergänzend, dass ein Einbruch in einen Stall durch ein Vereinsmitglied per se noch keine Gefährdung der Gemeinnützigkeit des gesamten Vereins darstelle. Sei dies aber durch Vorstandsbeschluss erfolgt oder mit Billigung des Vorstandes oder werde es im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel auf den Internetseiten oder in Pressemeldungen, seitens der Vereinsführung begrüßt, so liege ein eindeutiger Verstoß gegen die Gemeinnützigkeitsregeln vor; diese sei dann abzuerkennen. „Dazu brauchen wir aber kein neues Gesetz“, so Brehm. Der AfD-Abgeordnete Jens Maier bescheinigte dem FDP-Antrag, in die richtige Richtung zu gehen. Nach seiner Ansicht kann allerdings die Frage, ob tatsächlich eine Straftat begangen worden sei oder nicht, kein taugliches Mittel sein, dem Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Dies kann laut Maier nämlich nicht geklärt werden, wenn kein rechtsfähiger Schuldspruch vorliegt. Es müsse daher nach anderen Anknüpfungspunkten gesucht werden.


"Hinweis auf Missstände muss möglich sein"


Der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi bezeichnete den Antrag als einen Schaufensterantrag. Die im Antrag enthaltene Aufforderung an die Bundesregierung sei völlig unnötig. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft habe sich nach §52 der Abgabenordnung an deren Tätigkeit auszurichten; sollte sie gegen Strafgesetze verstoßen, zu Rechtsbruch aufrufen oder ihn rechtfertigen, sei die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit bereits nach geltendem Recht ausgeschlossen, stellte Schrodi klar. Er wertete den FDP-Antrag als Einschüchterungsversuch gegenüber PETA; es gehe darum, der Tierrechtsorganisation „die Flügel zu stutzen“. Schrodis Parteikollegin Ingrid Arndt-Brauer betonte mit Blick auf Stalleinbrüche und die Misshandlung von Tieren, dass in einer freien Gesellschaft manchmal auch auf solche Missstände hingewiesen werden müsse. Das müsse möglich sein, und das sei es auch. Gemeinnützige Vereine seien eine wichtige Stütze der Gesellschaft.


„Klientelpolitik für Intensivtierhalter“


Die Linken-Politikerin Amira Mohamed Ali warf den Liberalen ebenfalls vor, sie wollten den Tierschutzorganisationen das Wasser abgraben. Die FDP betreibe „Klientelpolitik für die Intensivtierhalter“ und nehme dafür sogar in Kauf, die gesamte Vereinslandschaft in Deutschland zu gefährden. Kritik übte sie auch an Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte Kinast: Anstatt gegen die Missstände in den Ställen vorzugehen, wolle sie gegen die Tierschützer vorgehen, monierte die tierschutzpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Die frühere Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast bezeichnete den FDP-Antrag als plumpen Versuch, „noch massenhaft Tierquälerei zu verteidigen“. Die Liberalen sollten lieber einen Antrag „Schluss mit den engen Ställen - raus ins Grüne!“ einbringen. Künast fragte die FDP, wo diese denn gewesen sei, als der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) seine Wirrungen und Irrungen gehabt habe? Da habe man auch nicht gesagt, diesem solle die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.


 

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