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Sachsen verabschiedet Naturschutzstrategie für Landesflächen

Mittels einer Flächenstrategie will die sächsische Regierung vor allem dem Artenschwund entgegenwirken. Die jetzt verabschiedete Flächenstrategie Naturschutz bezieht sich auf die landeseigenen Areale.

Lesezeit: 3 Minuten

Ende März hat das sächsische Kabinett erstmals eine Flächenstrategie Naturschutz verabschiedet. Sie umfasst Anforderungen und Maßnahmen des Naturschutzes auf den landeseigenen Flächen.

Die Flächen sollen unter umfassender Berücksichtigung von Natur-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutzzielen entwickelt werden. Damit sollen die biologische Vielfalt gefördert und Biotope miteinander verbunden werden.

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Als Eigentümer kann der Freistaat auf Grundlage der Flächenstrategie die verschiedenen ökologischen, ökonomischen und sozialen Belange konkret abwägen oder bei der Verpachtung durch Dritte verwirklichen lassen. Darüber hinaus beschreibt die Strategie Anforderungen und Grundsätze für den An- oder Verkauf von Flächen.

Sachsens Umweltminister Wolfram Günther begründet den Schritt damit, dass das Land so ökologische Belange umfassend und systematisch berücksichtigen und die Flächen entsprechend entwickeln kann. Gleichzeitig habe man eine klare Handreichung, wie sich der notwendige Schutz natürlicher Ressourcen mit anderen wichtigen Belangen vereinbaren lässt, zum Beispiel bei Ansiedlungen oder Infrastrukturvorhaben.

Drei Kategorien

Bei den Maßgaben für die Bewirtschaftung werden die Flächen nach drei Kategorien der ökologischen Bedeutung unterschieden:

  • Schwerpunktflächen des Naturschutzes,
  • struktur- und artenreiche Kulturlandschaftsteile
  • Flächen der Sonstigen Landschaftsteile.

Grundsätzlich sollen vorrangig insbesondere Projekte und Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen mehrere Ziele und Verpflichtungen zum Beispiel des Natur-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutzes verfolgt werden. Zugleich sollen nach Möglichkeit auch Grundstücke für vordringliche Naturschutzzwecke erworben werden. Ziel der Strategie ist auch, bei konkreten Ansiedlungsprojekten eine sachgerechte und umfassende Abwägung zwischen verschiedenen Belangen zu ermöglichen.

Eine zu erstellende Handreichung zum Artenschutz an Gebäuden wie zum Beispiel zur Vermeidung Glas- oder Lichtgefahren für Vögel und Insekten, zur naturnahen Grünflächenpflege oder zum Erhalt von Habitaten gebäudebewohnender Arten, ermöglicht es der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, diese Aspekte verstärkt zu berücksichtigen.

Der Freistaat Staat ist Flächeneigentümer von insgesamt knapp 250.000 ha. Dies entspricht einem Anteil an der Landesfläche von 13,5 %. Davon besitzen knapp 100.000 ha eine besondere naturschutzfachliche Wertigkeit, da sie zum Beispiel in Schutzgebieten liegen oder andere wertvolle Lebensräume beherbergen. Von der Gesamtfläche entfallen knapp 208.000 ha auf den Staatswald, der in der Zuständigkeit des Staatsbetriebs Sachsenforst liegt.

Etwa 31.300 ha landeseigener Flächen verantwortet der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Davon wiederum sind rund 14.800 ha an die Landestalsperrenverwaltung überlassen. Knapp 7.000 ha befinden sich in der Verantwortung der Straßenbauverwaltung.

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