Der Flächenverbrauch in Baden-Württemberg sollte bis 2020 auf maximal 3 ha pro Tag im Mittel eingedämmt werden. Das fordern die baden-württembergischen Landesverbände vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) von der Stuttgarter Landesregierung.
Ziel müsse es sein, bis 2025 die Netto-Null zu erreichen, so die Verbände. Die Freiflächen würden wie Sand zwischen den Fingern zerrinnen. Leidtragende seien unzählige Pflanzen und Tiere, deren Heimat täglich unter Beton und Asphalt verschwinde, beklagten BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch und der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.
Leidtragende sei auch die Landwirtschaft, der kontinuierlich Wiesen- und Ackerflächen verlorengingen. Bestrebungen zur Vereinfachung der Bebauung von Freiflächen sehen die Naturschutzverbände deshalb kritisch. Sie monieren, dass im Rahmen von Initiativen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, wie „Wohnraum-Allianz“ die Absenkung von Umweltstandards und die Erleichterung von Flächenausweisungen zu Lasten der Natur debattiert würden.
Die ökologischen Standards dienten jedoch dem Gemeinwohl und schützten die biologische Vielfalt. Die Umweltstandards seien sicher nicht der Grund dafür, dass es zu wenig bezahlbaren Wohnraum gebe. Im Gegenteil: Offensichtich entständen auf Freiflächen meist keine günstigen Wohnungen, sondern raumgreifende Bebauungen mit Ein- und Zweifamilienhäusern, so die Verbandsspitzen.
Die von der grün-roten Landesregierung eingeführte Plausibilitätsprüfung sehen NABU und BUND hingegen positiv. Diese zeige Wirkung, weil sie die überzogenen Wünsche mancher Kommunen auf ein angemessenes Maß zurechtstutze, erklärte Pilarsky-Grosch. Sie forderte die Regierung dazu auf, an diesem Werkzeug festzuhalten und auch dafür zu sorgen, dass die Hinweise zur Plausibilitätsprüfung konsequent befolgt würden.
Kritisch sehen die Verbände, dass bislang die Landratsämter für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen zuständig sind. Enssle betonte dazu, Ziel müsse sein, dass die Genehmigungsbehörden die Planungen der Kommunen untersagten, wenn diese hinsichtlich des Flächenverbrauchs, des Naturschutzes und der Nachhaltigkeit untragbar seien.