Das Umweltbundesamt (UBA) will bei der angestrebten Reduzierung des Flächenverbrauchs neue Wege gehen. Die in Dessau ansässige Behörde stellte dazu eine Studie vor, in der ein Modell für handelbare Flächenzertifikate analog den Emissionsrechten im Klimaschutz beschrieben wird. Die Grundlage dafür ist laut Studie die Festlegung einer Obergrenze für die künftige jährliche Siedlungsausweitung. Auf dieser Basis sollen den Kommunen handelbare Flächenausweisungskontingente zugeteilt werden. Die Gemeinden sollen künftig nur dann Siedlungsflächen ausweisen dürfen, wenn sie über entsprechende Kontingente verfügen. Will eine Gemeinde weitere Flächen in Anspruch nehmen, benötigt sie dafür Kontingente, die sie je nach Ausgestaltung des Handelssystems entweder erwerben muss oder die sie in Form von Freikontingenten erhält. Nicht benötigte Kontingente sollen an andere Kommunen verkauft werden können.
Den besonderen Vorteil handelbarer Flächenkontingente sehen die Autoren der Studie darin, dass den Gemeinden anders als bei fixen Zielvorgaben Flexibilität und Handlungsspielräume eröffnet werden und neue Flächen dort ausgewiesen werden können, wo dies unter Einhaltung der Umwelt- und Raumordnungsziele aus ökonomischer Sicht am sinnvollsten ist. Gegenwärtig werden bundesweit etwa 113 ha für Siedlungen und Verkehr verbraucht. Ziel der Bundesregierung ist es, diesen Wert bis 2020 auf 30 ha zu reduzieren.