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Fleischwirtschaft legt der Bundesregierung 5-Punkte-Plan vor

Die Bundesregierung verschiebt ihre Beratungen über Konsequenzen aus den Coronavirus-Ausbrüchen in Schlachtbetrieben. Die Fleischwirtschaft selbst stellt einen 5-Punkte-Plan vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Corona-Kabinett der Bundesregierung hat die Beratungen über Konsequenzen aus den Coronavirus-Ausbrüchen in deutschen Schlachtbetrieben auf diesen Mittwoch verschoben. Es gebe noch Beratungsbedarf, hieß es am Montag in Berlin. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte eigentlich in der Sitzung am heutigen Montag Vorschläge vorlegen, um das Arbeitsschutzgesetz zu ändern.

Heil hatte angekündigt, in der Branche mit ihren vielen Werkverträgen und Subunternehmern "aufzuräumen". "Wir brauchen verbindliche Quoten für die Kontrollen, schmerzhafte Bußgelder bei Verstößen und klare, unmissverständliche Verantwortung eines Arbeitgebers für seine Betriebsabläufe", hatte er gesagt und auch ein Werkvertragsverbot für die Fleischwirtschaft angekündigt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (beide CDU) forderten am Wochenende Bußgelder auf bis zu 30.000 Euro zu verdoppeln.

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Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) hat der Bundesregierung einen 5-Punkte-Plan zur bundeseinheitlichen und branchenunabhängigen Umsetzung von Maßnahmen bei der Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern vorgelegt. In Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Bundesminister Julia Klöckner (Ernährung), Hubertus Heil (Arbeit) und Jens Spahn (Gesundheit) schlägt der VDF vor, die bereits seit 2014 geltenden Maßnahmen aus Selbstverpflichtungen der Branche verbindlich einzuführen und hinsichtlich der Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern zu schärfen.

In den Selbstverpflichtungen der Fleischwirtschaft von 2014 und 2015 sei ein gutes Rahmenwerk für die Beschäftigung mit Werkverträgen geschaffen worden, das vor allem Wohn- und Sozialstandards absichere, so der VDF weiter. Gleichzeitig wehrt sich der VDF dagegen, „das Werkvertragswesen in seiner Gänze für eine einzelne Branche in Frage zu stellen“, teilt der VDF mit.

Folgende 5 Punkte schlägt der VDF vor:

1: Sofortige Abschaffung der Beschäftigung auf Basis der A1-Regelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der gesamten Fleischwirtschaft (Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung). Begründung: Eine Beschäftigung ohne deutsche Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ermutigt dazu, krank zur Arbeit zu kommen und erkrankte Beschäftigte in ihr Heimatland zurückzuschicken. Alle Beschäftigten sollen nur auf Basis deutschen Sozialversicherungsrechts angestellt werden. Dieser Ansatz sollte für weitere Branchen geprüft werden.

2. Die im Verhaltenskodex der Fleischwirtschaft vorgesehenen Regelungen für die Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern sollten per Bundesgesetz für alle verpflichtend vorgeschrieben werden.

3. Der Verband der Fleischwirtschaft ist darüber hinaus bereit für Gespräche mit dem Gesetzgeber, um die freiwillig umgesetzten Unterbringungsregeln für Werkvertragsarbeitnehmer im Detail zu schärfen (z. B. hinsichtlich max. Belegung von Wohnungen, Ausstattung etc.).

4. Prüfungsrecht und -pflicht für den Auftraggeber gegenüber dem Werkvertragsunternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Wohnstandards sollten gesetzlich ermöglicht und klar geregelt werden.

5. Eine ebenso eindeutige gesetzliche Vorgabe sollte für ein Prüfungsrecht des Auftraggebers zur Einhaltung der Arbeitszeiten von Werkvertragsarbeitnehmern geschaffen werden. Sowie auch die Verpflichtung dazu.

Zu den Coronavirus-Infektionen in Schlachtbetrieben spricht der Verband von „Einzelfällen“. Die „öffentlichen und pauschalen Verurteilungen der gesamten Branche durch einzelne Gewerkschafter und Politiker“ weist der Verband in seiner Mitteilung zurück.

In Niedersachsen hat wegen zahlreicher Coronavirus-Infektionen in der Belegschaft ein weiterer fleischverarbeitender Betrieb die Produktion ausgesetzt. Zuvor war dies bereits in NRW und Schleswig-Holstein nötig gewesen. Seit im April eine große Anzahl von Corona-Infektionen in einem Fleischwarenwerk in Baden-Württemberg ausbrach, ist die Debatte über die Arbeits- und Wohnbedingungen von zumeist ausländischen Arbeitskräften in der Fleischindustrie wieder entbrannt.

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