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Forderungen zur Abstimmung über Stoffstrombilanz

Der Bundesrat hat an diesem Freitag über die Verordnung zur Stoffstrombilanz entschieden.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Bundesrat hat an diesem Freitag über die Verordnung zur Stoffstrombilanz entschieden. Es ging um einen Kompromissvorschlag, wonach die Betriebe ihre dreijährige Bilanz entweder mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr oder auf der Grundlage eines betriebsspezifisch zu ermittelnden dreijährigen Bilanzwerts mit den in der Anlage der Verordnung vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Stickstoffverluste bewerten sollen.


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Das im Frühjahr 2017 in Kraft getretene neue Düngegesetz schreibt viehhaltenden Betrieben mit mehr als 50 Großvieheinheiten oder mehr als 30 Hektar Fläche, die jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar halten, verbindlich vor, ab Januar 2018 eine gesamtbetriebliche Stoffstrombilanz zu erstellen. Damit wird der gesamte Nährstoffüberschuss des Betriebes für Stickstoff und Phosphor festgestellt. Diese Anforderung soll durch die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung des Bundes umgesetzt werden.

 

Bundesregeleung statt Flickenteppich

 

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wies erneut darauf hin, dass die Landwirte auch ohne die Verordnung verpflichtet seien, ab dem 1. Januar 2018 eine Stoffstrombilanzierung zu erstellen und diese zu bewerten. Ohne eine Verordnung bestünde aber die Gefahr, dass der Vollzug der Stoffstrombilanzierung in den Ländern unterschiedlich gehandhabt würde und ein „Flickenteppich“ an Vorgaben im Bundesgebiet entstünde.


Davor warnt auch Nordrhein-Westfalens Agrarministerin Christina Schulze Föcking. Sie forderte am Donnerstag Planungssicherheit in Form einer bundeseinheitlichen Regelung. Die Bundesländer müssten dem vom Bund vorgelegten Kompromissvorschlag zustimmen. "Die Betriebe benötigen Klarheit. Ohne eine bundeseinheitliche Verordnung hätten wir in jedem Land unterschiedliche Vorgaben für die Nährstoffbilanzierung in den Betrieben. Mit einem bunten Flickenteppich an Regelungen wäre weder den Betrieben noch der Umwelt geholfen. Ein sinnvoller Vollzug wäre kaum möglich", so Schulze Föcking.


Wasserwirtschaftsverband kritisiert lasche Vorgaben


Für Nachbesserungen an der aktuellen Fassung der Stoffstrombilanz-Verordnung drängt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der vorliegende Entwurf würde mit all seinen Schlupflöchern und großzügigen Ausnahmen Tür und Tor öffnen, damit künftig noch mehr Dünger auf den Feldern ausgebracht werden kann, meint Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

 

Seiner Ansicht nach wäre das ein umweltpolitischer Rückschritt und eine Gefahr für das Grundwasser. Er findet es interessant, dass diese hochumstrittene Regelung gerade in der Übergangszeit zwischen zwei Regierungen durchgewunken werden soll.



„Die vorgesehenen Regelungen sind lückenhaft und konterkarieren den Umwelt- und Gewässerschutz: So sollen zunächst nur Großbetriebe verpflichtet werden, ihre Stoffstrombilanz offenzulegen. Bei 90 Prozent der Betriebe ließe sich damit nicht kontrollieren, wieviel Stickstoff tatsächlich in den Hof rein- und wieviel rausgeht. Der Bundesrat sollte daher dringend der Empfehlung des Umweltausschusses folgen und Anlage 4 der Regierungsvorlage streichen - denn sie würde umfangreiche Abweichungsmöglichkeiten zulassen und damit die notwendige Transparenz verhindern“, so der Wasserwirtschaftler.



Auch die EU-Nitratrichtlinie würde mit diesen „laschen Vorgaben und zahlreichen Ausnahmeregelungen“ nicht ausreichend umgesetzt werden, wie Weyand weiter sagte. Er verlangt ein Düngerecht, das seinen Namen auch wirklich verdient.


"Wasserverschmutzer können Stickstoffmenge kleinrechnen"

 

Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), fordert unterdessen, dass die Stoffstrombilanz-Verordnung (SSBV) bei den Problembetrieben wirken muss, die das Grundwasser mit zu viel Nitrat belasten. Sie dürfe nicht den Betrieben das Leben schwer machen, die Gewässer schützen und damit Teil der Lösung sind.


„Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird das misslingen. Denn wer zu viel Stickstoff ausbringt, soll dies großzügig kleinrechnen können. Und die Bauern, die mit ihrer Wirtschaftsweise das Grundwasser schützen, sollen zusätzlich mit unsinnigen Auflagen und Dokumentationspflichten belastet werden“, sagte er.


Löwenstein ruft die Bundesländer daher auf, den vorliegenden Entwurf dringend zu verbessern. Verursacher von Wasserverschmutzung müssten gezwungen werden, ihre Wirtschaftsweise zu ändern. Nur so könne die SSBV ein Teil der Lösung werden, Landwirtschaft wasserfreundlich zu machen.


Grundwasser und Umwelt zusammen mit Landwirten schützen


Das sieht auch Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorffso. Er macht sich für ein einfaches aber solides Verfahren stark, das betriebliche Stoffeingänge und Ausgänge realistisch erfasst. „Die vom BMEL vorgeschlagenen Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden von Stickstoff auf den Betrieben wälzen die Verantwortung und den Berechnungsaufwand auf die Landwirte ab. Die Möglichkeit der Anrechnung von Nährstoffverlusten nach Anlage 4 entbehrt jeglicher wissenschaftliche Begründung und führt zu erhöhten Stickstoffeinträgen, die nicht bilanziert werden. Wir brauchen eine solide Datengrundlage für eine realistische Bewertung der Umweltgefährdung, um übermäßige Nährstoffeinträge endlich zu reduzieren“, sagte der Ökolandwirt.


Das BMEL erweist der Landwirtschaft seiner Meinung nach einen Bärendienst, wenn es eine Verordnung forciert, die den Erfordernissen einer guten fachlichen Praxis nicht gerecht wird. „Die Landwirte haben es satt als die Buhmänner der Nation zu gelten. Bauern wollen Nährstoffeinträge reduzieren und umweltgerecht wirtschaften. Dafür benötigen sie eine klare und zielführende Rechtslage. Im Interesse der Landwirtschaft müssen deshalb jetzt Lösungen für eine tatsächliche Verringerung der Nährstoffeinträge gefunden werden. Die Vorschläge des BMEL werden dem nicht gerecht.“

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